Verstümmelung weiblicher Genitalien – § 226a StGB
Strafverfahren wegen weiblicher Genitalverstümmelung: Ernstlage für Beschuldigte
Der Tatbestand des § 226a StGB ist komplex und die Strafen sind drastisch. Unser neuer Artikel gibt Orientierung: Von der Definition der „Verstümmelung“ über die Problematik der Sittenwidrigkeit bis hin zu Verteidigungsmöglichkeiten in „minder schweren Fällen“. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und die Notwendigkeit einer professionellen Strategie.