Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Tatbestände des § 261 StGB, die Meldepflichten für Unternehmen und die strafrechtlichen Konsequenzen bei der Verschleierung der Herkunft von inkriminierten Geldern.

Geldwaesche

Geldwäsche – § 261 StGB

Wenn Geld aus illegalen Quellen stammt, wird meist versucht, die Herkunft unkenntlich zu machen. Dazu wird dieses in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust und damit „sauber gewaschen“. Aber auch andere Handlungen können den Strafbestand der „Geldwäsche“ gem. § 261 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, welche Besonderheiten es bei diesem Strafbestand gibt und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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