Hehlerei

Hehlerei liegt vor, wenn gestohlene oder durch Straftaten erlangte Sachen angekauft, vermittelt oder abgesetzt werden. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Voraussetzungen der Hehlerei, die Abgrenzung zur Begünstigung und die strafrechtlichen Risiken beim Handel mit gebrauchter Ware zweifelhafter Herkunft.

Datenhehlerei

Datenhehlerei – § 202d StGB

Immer mehr Bereiche des Lebens wandern vom Analogen ins Digitale – so auch Straftaten. Eine von ihnen ist die sog. „Datenhehlerei“ gem. § 202d StGB. Was genau darunter zu verstehen ist und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Hehlerei

Hehlerei – § 259 StGB

Wer wissentlich Ware verkauft, welche gestohlen oder auf sonstigem Wege illegal verschafft wurde, macht sich der „Hehlerei“ gem. § 259 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie sich Hehlerei von Geldwäsche gem § 261 StGB unterscheidet und welche Strafen drohen können, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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