
Datenhehlerei – § 202d StGB
Immer mehr Bereiche des Lebens wandern vom Analogen ins Digitale – so auch Straftaten. Eine von ihnen ist die sog. „Datenhehlerei“ gem. § 202d StGB. Was genau darunter zu verstehen ist und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
