Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung

Delikte gegen die persönliche Freiheit umfassen die Anwendung von Gewalt oder Drohungen sowie das Einsperren von Personen. Erfahren Sie mehr über die rechtliche Einordnung dieser Nötigungstatbestände, die Definition der Verwerflichkeit und die strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz der Willensentschließungsfreiheit.

Erpresserischer Menschenraub

Erpresserischer Menschenraub – § 239a StGB

Ein erpresserischer Menschenraub bezieht sich auf Taten, bei denen eine Person gegen ihren Willen festgehalten oder entführt wird, um einen Dritten zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung zu zwingen. Die Tat steht nach § 239a Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Geiselnahme 2

Geiselnahme – § 239b StGB

Eine Geiselnahme ist eine Situation, bei der Personen gegen ihren Willen festgehalten werden, um bestimmte Forderungen zu erpressen. In solchen Situationen befinden sich die Geiseln (Opfer) regelmäßig in akuter Lebensgefahr, während Sicherheitskräfte darum bemüht sind, eine friedliche Lösung zu finden und die Geiseln unversehrt zu befreien. Die Geiselnahme steht nach § 239b Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Erpressung

Erpressung – § 253 StGB

Wird ein Mensch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen, so kann sich der Täter wegen einer Erpressung nach § 253 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie sich die „einfache“ von der räuberischen Erpressung abgrenzt und welche Strafen drohen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Bedrohung

Bedrohung – § 241 StGB

„Ich bringe dich um!“, „Ich mach dich kalt“, „Ich polier‘ dir die Fresse“ – oft sind Streitigkeiten voller Emotionen und können schnell ausarten. Solche lebensnahen Situationen führen häufig zu Konflikten mit dem Gesetz. Sie können den Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aussagen strafbar sind und welche Strafen drohen können.

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Freiheitsberaubung 1

Freiheitsberaubung – § 239 StGB

Hausarrest der eigenen Kinder? Heimunterbringung der älteren Generation? Das Ein- bzw. Ausschließen der Freundin oder des Freundes in bzw. aus der eigenen Wohnung? Eine Freiheitsentziehung eines Menschen kann viele Facetten haben und einige Probleme mit sich bringen. Welche Konflikte das Gesetz regelt, wann eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB beginnt, und welche Situationen umstritten sind, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

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Noetigung 1

Nötigung – § 240 StGB

Wenn eine Person gegen den eigenen Willen zu einer Handlung gezwungen wird, so kann der Strafbestand der Nötigung gem. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche weiteren Straftaten in Betracht kommen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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