Upskirting
Seit 2020 ist das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt strafbar. § 184k StGB stellt Upskirting unter Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Doch nicht jeder Vorwurf führt automatisch zur Verurteilung. Wann eine Aufnahme wirklich strafbar ist, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie sich jetzt richtig verhalten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag – kompetent, klar und aus Sicht der Strafverteidigung.