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Sexting: Ist das Verschicken von Nacktbildern strafbar?

Sexting Ist das Verschicken von Nacktbildern strafbar

Es ist unter Jugendlichen mittlerweile gang und gäbe, sich gegenseitig Fotos über WhatsApp, Snapchat oder Instagram zuzusenden, auf denen man entweder nur leicht bekleidet oder gänzlich nackt ist.

Werden diese Bilder weiter (unberechtigt) verbreitet, ist das für die Betroffenen nicht nur unangenehm – Das Ganze kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

0341 - 978 56 290 info@kujus-strafverteidigung.de