
Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung – § 370 AO
Steuerliche Fehler können schnell passieren – doch nicht jeder Verstoß ist gleich eine Straftat. Während eine leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit gilt, drohen bei Steuerhinterziehung hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Aber was genau unterscheidet die beiden Tatbestände? Welche Strafen drohen, und gibt es eine Bagatellgrenze?