Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Steuerhinterziehung, Bannbruch oder der leichtfertigen Steuerverkürzung. Informieren Sie sich über die Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden, die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige und die drohenden Sanktionen bei Verstößen gegen die Abgabenordnung.

Steuerverkuerzung Steuerhinterziehung

Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung – § 370 AO

Steuerliche Fehler können schnell passieren – doch nicht jeder Verstoß ist gleich eine Straftat. Während eine leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit gilt, drohen bei Steuerhinterziehung hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Aber was genau unterscheidet die beiden Tatbestände? Welche Strafen drohen, und gibt es eine Bagatellgrenze?

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