
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung – § 174b StGB
Wird eine Amtsstellung missbraucht, indem sexuelle Handlungen gefordert werden, kann der ein „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung“ vorliegen. Dieser steht gem. § 174 b StGB unter Strafe. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.




