
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – § 353d StGB
Ein falscher Post kann ein neues Strafverfahren auslösen: Wer seine Anklageschrift oder gerichtliche Beschlüsse im Original im Netz teilt, riskiert eine Verurteilung nach § 353d StGB. Der Bundesgerichtshof hat das strikte Verbot der Wortlautwiedergabe amtlicher Dokumente aktuell im Fall Arne Semsrott bestätigt (Az. 5 StR 78/25). Erfahren Sie hier, warum die Veröffentlichung von Originalunterlagen gefährlicher ist als gedacht, welche strengen Voraussetzungen die Justiz anlegt und wie Sie sich vor einem Ermittlungsverfahren schützen.








