Sie wurden vom Gericht freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens – einschließlich Ihrer eigenen Anwaltskosten – wurden der Staatskasse auferlegt.
Damit wir die entstandenen Gebühren gegenüber der Landeskasse geltend machen können, benötigen wir eine Abtretungserklärung. Ohne diese Erklärung wären Sie grundsätzlich selbst zur Begleichung der Kosten verpflichtet.
In den folgenden Schritten können Sie die Abtretungserklärung bequem online abgeben.
In der Strafsache
trete ich den Anspruch auf Erstattung der entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse an Herrn Rechtsanwalt Tommy Kujus ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
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