Filmen von Polizisten strafbar?

Unter welchen Umständen dürfen Polizisten bei einer Demonstration gefilmt werden und wann macht man sich durch die Aufnahme von Polizisten strafbar?

Die Szene ist bekannt: Eine Demonstration findet statt. Polizisten filmen das Geschehen. Vielleicht sind Bodycams im Einsatz. Zusätzlich wird die Szenerie noch von einer Drohne festgehalten.

Demonstrationsteilnehmer filmen wiederum die Polizisten – erst recht, wenn rechtswidriges Handeln auf Seiten der Ordnungshüter vermutet wird. Nicht selten kommt es in solchen Situationen zu polizeilichen Maßnahmen gegen Filmende und zu anschließenden Ermittlungsverfahren gegen diese. 

Dann gibt es noch den Paragrafendschungel. Man spricht vom Bundesdatenschutzgesetz, dem Kunsturhebergesetz, der DSG-VO, dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung und nicht zuletzt den verschiedenen Polizeigesetzen.Dass so mancher den Überblick verliert, verwundert nicht.
Dürfen Polizisten nun bei Demonstrationen fotografiert oder gefilmt werden?