Strafbarkeit von Mitfahrgelegenheiten?

Die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten hat sich in den letzten Jahren als eine beliebte und umweltfreundliche Alternative zum herkömmlichen Individualverkehr etabliert. Doch während diese Praxis viele Vorteile bietet, werfen rechtliche Fragen bezüglich der Strafbarkeit solcher Arrangements Schatten auf ihre praktische Umsetzung. Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Umständen die Organisation und Inanspruchnahme von…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

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    Das sagt das Gesetz:

Mitfahrgelegenheiten werden nicht nur für das Inland angeboten – Grenzüberschreitende Fahrgemeinschaften sind aus dem heutigen Europa nicht mehr hinwegzudenken. Warum auch nicht? Kaum irgendwo auf dem Kontinent braucht man noch ein Visum für die Einreise oder muss langwierige Grenzkontrollen über sich ergehen lassen.

Von jeder größeren deutschen Stadt lassen sich Mitfahrgelegenheiten in jede andere europäische (Groß-)Stadt finden, egal ob z.B. Amsterdam, Paris, Wien, Prag, Belgrad oder Moskau. Gern wird dabei auf Online-Angebote wie blablacar, fahrgemeinschaft.de oder Ebay-Kleinanzeigen zurückgegriffen.

Mit einer Mitfahrgelegenheit spart man nicht nur Geld im Vergleich zur Bahn, Fernbussen oder dem Flieger sondern lernt bestenfalls noch ein paar nette Leute kennen. Nicht zuletzt sind Fahrgemeinschaften auch gut für die Umwelt.

Risiko Mitfahrgelegenheiten

Leider gibt es auch Risiken: Es ist zum Beispiel nicht selten, dass die Fahrt kurz vor Antritt abgesagt wird oder die Mitfahrer ohne abzusagen nicht erscheinen. Auch Verspätungen sind keine Seltenheit.

Ein oftmals unterschätztes Risiko ist eine mögliche Strafbarkeit.

Für viele Menschen sind offene Grenzen und Freizügigkeit heute selbstverständlich, wobei manch einer gerne vergisst oder nicht weiß, dass trotz Freizügigkeit ein Ausweisdokument bei einem Grenzübertritt mitzuführen ist.

Strafbarkeit von Mitfahrgelegenheiten?

Grenzübertritt nur mit gültigen Ausweispapieren

Wer nun als Fahrer eine grenzüberschreitende Mitfahrgelegenheit anbietet und andere Personen mitreisen lässt, die keine gültigen Ausweispapiere besitzen, kann sich schnell strafbar machen.

So können sich unter den Fahrgästen schnell Mitfahrende befinden, die keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland besitzen. Wer dabei kontrolliert wird – was trotz offener Grenzen nicht ungewöhnlich ist – wird schnell der Schleusung von Ausländern beschuldigt. Es folgt die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die Androhung von empfindlichen Strafen (Nach § 96 AufenthG werden Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren angedroht!).

Die bloße Nachfrage reicht nicht aus

Dabei hilft es nach der Rechtsprechung auch nicht, wenn die Mitreisenden einen vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen haben. Es ist jedem Fahrer zuzumuten, sich die Ausweispapiere von Drittstaatsangehörigen zeigen zu lassen. Die Frage nach dem Ausweis vor Fahrtantritt mag zwar unbehaglich sein, ist aber das sicherste Mittel den Vorwurf einer Straftat zu vermeiden.

Manche EU-Bürger, die in Deutschland verurteilt wurden, haben überdies sogar noch ein Aufenthalts- und Einreiseverbot für die Bundesrepublik erhalten.

Strafbarkeit von Mitfahrgelegenheiten?

Fazit

Es mutet zwar traurig an, aber eine gesunde Skepsis ist jedem Anbieter einer grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheit unbedingt zu raten. Lassen Sie sich immer die Ausweispapiere von Mitreisenden zeigen, erst recht, wenn ein Dritter telefonisch mit Ihnen eine Fahrt vereinbart und eine ganz andere Person am Ende mitfahren möchte. Eine einfache Nachfrage, ob denn jeder ein Dokument dabei habe, reicht nicht aus!

Blablacar und andere Plattformen für Mitfahrgelegenheiten sind sicherlich kein „Tummelplatz“ für Schlepper, können aber in Einzelfällen durch solche missbraucht werden. Wer nicht vorsichtig ist, wird schnell selbst zum Schlepper. Schlepperei ist kein Kavaliersdelikt. Sollten Sie des „Einschleusens von Ausländern“ gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz beschuldigt werden, wenden Sie sich unbedingt an einen Strafverteidiger.

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