Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst alle Delikte und Tatvorwürfe im Umgang mit Drogen (auch Cannabis).

Handeln Sie nicht vorschnell, wenn Sie eine Anklage oder Vorladung erhalten haben. Häufig kann ein Tatnachweis ohne Angaben des Beschuldigten nicht geführt werden.

Als erfahrener Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.

Häufige Delikte

Häufige Delikte im BtMG-Recht sind u.a:

  • Besitz von Betäubungsmitteln
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Cannabis (KCanG)

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