Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst alle Delikte und Tatvorwürfe im Umgang mit Drogen (auch Cannabis).
Handeln Sie nicht vorschnell, wenn Sie eine Anklage oder Vorladung erhalten haben. Häufig kann ein Tatnachweis ohne Angaben des Beschuldigten nicht geführt werden.
Als erfahrener Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.