Betäubungsmittel-Strafrecht
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Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Gegen Sie wird wegen eines Delikts aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ermittelt? Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden?
Handeln Sie nicht unüberlegt! Denn im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Als erfahrener und spezialisierter Anwalt im BtMG-Recht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.
Unsere Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht
Die Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, das heißt die Verteidigung von Beschuldigten bei einem Vorwurf eines Drogendelikts, erfordert im besonderen Maße eine individuelle, auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Strategie. Als Strafverteidiger sind wir im BtMG-Recht u.a. bei folgenden Delikten für Sie – in Leipzig und bundesweit – tätig:
Besitz, Erwerb und Anbau von Betäubungsmitteln
Ihnen wird vorgeworfen, Betäubungsmittel besessen, erworben oder angebaut zu haben? Handeln Sie nicht vorschnell – Schweigen Sie! Wir verteidigen Sie im Strafverfahren
Verstoß gegen das KCanG
Ihnen wird ein Delikt aus dem KCanG (Konsumcannabisgesetz) vorgeworfen? Als Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen wir Sie zielgerichtet im Strafverfahren
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Ihnen wird vorgeworfen, mit Betäubungsmittel Handel getrieben zu haben? Schweigen Sie zum Tatvorwurf! Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.
Abgabe von Drogen an Minderjährige
Ihnen wird vorgeworfen, Drogen an Minderjährige abgegeben zu haben? Wir stehen Ihnen im Strafverfahren zur Seite.
Spezialisierung im Strafrecht: Leipzig und bundesweit
Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht in Leipzig und deutschlandweit. Unser erfahrenes Team engagiert sich für die Rechte unserer Mandanten im Strafverfahren und entwickelt individuelle, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Wir legen besonderen Wert auf persönliche Betreuung und nutzen unsere umfassende Expertise, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.
persönlich
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und sind bei Rückfragen jederzeit persönlich erreichbar. Ob telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder direkt in unserer Kanzlei in Leipzig – Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner. Diese persönliche Betreuung ist für uns ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Strafverteidigung.
Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht widmen wir uns Ihrem Anliegen mit der gebotenen Gründlichkeit und nehmen uns die Zeit, die eine präzise Verteidigung in Ihren individuellen Fall erfordert.
diskret
Diskretion ist für uns selbstverständlich. Sämtliche Daten und Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – von der ersten Kontaktaufnahme bis über das Mandatsende hinaus. Dabei gilt: Nicht nur Gespräche und Unterlagen sind geschützt, sondern bereits die Tatsache, ob überhaupt ein Mandat besteht. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheit jederzeit von unseren Experten im BtMG-Recht vertraulich behandelt wird.
spezialisiert
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und u.a. im Betäubungsmittelstrafrecht tätig. Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nicht, sondern verweisen diese an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk. Diese konsequente Fokussierung auf Strafverteidigung sowie regelmäßige Fortbildungen sichern eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Rechtsanwalt Tommy Kujus ist zudem Fachanwalt für Strafrecht – ein Nachweis besonderer Expertise und langjähriger Erfahrung.
Wie können wir Ihnen im Betäubungsmittelstrafrecht helfen?
Die Grundregel lautet: Machen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Angaben zur Sache – Schweigen Sie!
Sobald Sie uns mit der Verteidigung beauftragen, werden wir für Sie Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde beantragen. Sobald uns die Verfahrensakten zugehen, erhalten Sie diese zur Einsicht. Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Unser Ziel ist es immer, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Gerade in Betäubungsmittelverfahren kann häufig überhaupt kein Tatnachweis geführt werden, sofern die Beschuldigten keine Aussagen machen. Die Verteidigung erfordert daher eine intensive und detaillierte Befassung mit der Verfahrensakte.
13+
Jahre Erfahrung
4.000+
begleitete Strafverfahren
180+
positive Bewertungen
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Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig
Bürozeiten
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Mo-Do: 08.00-18.00 Uhr
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Kostenfreies Kennenlerngespräch vereinbaren
Vereinbaren Sie ein kostenfreies telefonisches Kennenlerngespräch, um ein mögliches Mandat zu besprechen. In diesem Gespräch können wir die Möglichkeiten eines Mandats und den weiteren Ablauf abstimmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Kurzgespräch keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können.
Das Gespräch findet telefonisch statt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, Strafverteidiger und einem Fachanwalt für Strafrecht?
Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Berater, der in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein kann. Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung von Personen spezialisiert hat, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat darüber hinaus eine besondere Qualifikation und Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten, was ihm ermöglicht, Beschuldigte im Strafverfahren durch fundierte Beratung und Verteidigung beizustehen.
Muss ich für jedes Gespräch persönlich in die Kanzlei nach Leipzig kommen?
Nein, viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Häufig genügen auch Absprachen per E-Mail. Persönliche Treffen sind aber jederzeit möglich, wenn es für die Verteidigung wichtig ist.
Übernehmen Sie auch BtMG-Verfahren in den umliegenden Städten um Leipzig?
Ja, wir vertreten häufig Mandanten im gesamten Raum Mitteldeutschland – insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Was muss ich nach einer Vorladung der Leipziger Polizei tun?
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei Leipzig oder der Staatsanwaltschaft Leipzig erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sinnvoll ist es, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Akteneinsicht zu erhalten und die nächsten Schritte abzustimmen.
Wie sollte ich mich nach einer Anklage verhalten?
Auch dann, wenn Sie eine Anklage vom Amtsgericht Leipzig oder Landgericht Leipzig erhalten haben, sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber dem Gericht machen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann entscheiden werden, wie Sie sich sinnvoll verteidigen. Kontaktieren Sie deshalb umgehend einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens.
Sind Sie auch als Pflichtverteidiger tätig?
Selbstverständlich sind wir auch als Pflichtverteidiger tätig. Gern prüfen wir für Sie, ob ein Fall der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ vorliegt, und beantragen die Beiordnung als Pflichtverteidiger beim zuständigen Gericht.
Wann benötigt man einen Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht?
In einer akuten rechtlichen Ausnahmesituation, wie etwa bei einer polizeilichen Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder dem Erhalt einer Anklageschrift, in der Ihnen der strafbare Umgang mit Drogen vorgeworfen wird, ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Ein solcher Anwalt bietet nicht nur juristische Expertise, sondern fungiert auch als strategischer Partner, der Ihnen durch transparente und souveräne Kommunikation Sicherheit und Orientierung gibt. Insbesondere bei der ersten Konfrontation mit dem Strafrechtssystem ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte im Verfahren zu verstehen.