Das Verkehrsstrafrecht umfasst Delikte, die in einem Bezug zum Straßenverkehr stehen oder im Straßenverkehr begangen worden sind.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Ihnen wurde der Führerschein beschlagnahmt oder ein Fahrverbot angeordnet?
Reagieren Sie nicht unüberlegt!
Als Anwalt im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen im Strafverfahrne zur Seite.