Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne mündliche Hauptverhandlung ergeht. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls, wenn sie der Meinung ist, dass die Beweislage ausreichend ist und eine Hauptverhandlung nicht notwendig erscheint. Dieses Verfahren wird in der Regel bei weniger schweren Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Verkehrsdelikten angewendet.
Achtung: Wird der Strafbefehl rechtskräftig, sind Sie verurteilt!
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Erfolgt der Einspruch fristgerecht, prüft das Gericht den Fall in einer öffentlichen Hauptverhandlung. Das Verfahren gleicht dann dem einer klassischen Anklage.
Ablauf des Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und folgt meist einem Ermittlungsverfahren. Im Vergleich zu einem regulären Gerichtsverfahren verläuft dieses Verfahren stark vereinfacht und schneller.
Vom Ermittlungsverfahren zum Antrag
Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Beschuldigte die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit begangen hat. Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, stellt sie einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Dabei wird genau beschrieben, welche Strafe aus Sicht der Staatsanwaltschaft angemessen ist – etwa eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Das Strafbefehlsverfahren kommt besonders dann in Betracht, wenn:
- Die Beweislage eindeutig ist.
- Die Staatsanwaltschaft mit einem Geständnis rechnet.
- Das Verfahren durch einen Strafbefehl schnell und effizient abgeschlossen werden kann.
Erlass des Strafbefehls
Das Amtsgericht prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft. Es kann den Strafbefehl erlassen, wenn:
- Der Sachverhalt ausreichend geklärt ist.
- Die Beweise schlüssig erscheinen.
- Das Verfahren als geeignet betrachtet wird.
Lehnt das Gericht den Antrag ab – etwa weil Zweifel an der Schuld bestehen –, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, um den Fall in einer Hauptverhandlung zu klären.
Zustellung des Strafbefehls
Nach Erlass wird der Strafbefehl dem Angeklagten zugestellt. Die Zustellung erfolgt per Post und löst die zweiwöchige Einspruchsfrist aus. Wird kein Einspruch eingelegt, erlangt der Strafbefehl Rechtskraft.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Der Angeklagte kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dies geschieht entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Erfolgt der Einspruch fristgerecht, wird eine Hauptverhandlung angesetzt, in der der Fall öffentlich verhandelt wird.
Verfahren nach Einspruch
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
In der Hauptverhandlung werden Zeugen gehört, Beweise gesichtet und die Tat erneut geprüft. Das Gericht ist dabei nicht an die ursprüngliche Strafe aus dem Strafbefehl gebunden. Es kann sowohl eine mildere als auch eine härtere Strafe verhängen.
Ein Beispiel:
Ein Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen vor. Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung könnte das Gericht diese auf 30 Tagessätze reduzieren – oder auf 50 Tagessätze erhöhen, wenn neue belastende Beweise hinzukommen.
Urteil und Rechtsmittel
Am Ende der Hauptverhandlung ergeht ein Urteil. Der Angeklagte kann dagegen Berufung oder Revision einlegen.
- Berufung: Das Landgericht prüft die gesamte Entscheidung.
- Revision: Es werden lediglich rechtliche Fehler überprüft. Dieses Verfahren wird beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof geführt.
Strafen und Konsequenzen
Geldstrafe und Freiheitsstrafe
Im Strafbefehlsverfahren wird häufig eine Geldstrafe verhängt. Diese bemisst sich in Tagessätzen, deren Höhe sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten orientiert.
Freiheitsstrafen kommen seltener vor und werden meist nur unter Bewährung verhängt. Eine Freiheitsstrafe ist jedoch möglich, insbesondere bei einschlägigen Vorstrafen.
Eintrag ins Führungszeugnis
Ein Strafbefehl kann ins Führungszeugnis eingetragen werden, wenn:
- Eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verhängt wird.
- Eine Freiheitsstrafe – auch zur Bewährung – erlassen wird.
Ein solcher Eintrag führt dazu, dass der Betroffene als vorbestraft gilt, was negative Auswirkungen auf berufliche und private Bereiche haben kann.
Vorbestraft durch einen Strafbefehl?
Wer durch einen Strafbefehl verurteilt wird, gilt unter bestimmten Voraussetzungen als vorbestraft. Dies ist der Fall, wenn die Strafe ins Führungszeugnis eingetragen wird.
Praktische Tipps und Handlungsmöglichkeiten
Akteneinsicht beantragen
Bevor Sie über einen Einspruch nachdenken, sollten Sie Akteneinsicht beantragen. So können Sie die Beweislage und die Argumentation der Staatsanwaltschaft prüfen. Diese Einsicht kann durch Ihren Anwalt beantragt werden.
Ratenzahlung bei Geldstrafe
Können Sie die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Dies wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft genehmigt, wenn Sie Ihre finanzielle Situation nachweisen.
Strafbefehl: So helfen wir Ihnen!
Als erfahrene Fachanwaltskanzlei im Strafrecht unterstützen wir Sie in jeder Phase des Verfahrens. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung des Strafbefehls und der Beweislage.
- Beratung zu Einspruch und möglichen Folgen.
- Vertretung in der Hauptverhandlung vor Gericht.
- Unterstützung bei der Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
FAQs
1. Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er wird bei leichteren Straftaten wie Diebstahl oder Verkehrsdelikten eingesetzt.
2. Kann ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen.
3. Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?
Der Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar. Er steht einem Urteil gleich.
4. Kann der Einspruch zu einer höheren Strafe führen?
Ja, das Gericht ist in der Hauptverhandlung nicht an die Strafe im Strafbefehl gebunden und kann diese erhöhen oder abmildern.
5. Wird ein Strafbefehl ins Führungszeugnis eingetragen?
Ja, wenn die Strafe 90 Tagessätze Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe umfasst.
Strafbefehl: So helfen wir Ihnen!
Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.
Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.
Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht?
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindliche Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.