Nach einer Verhaftung stehen viele Betroffene unter Schock. Die Situation wirkt oft überwältigend, und die Reaktion ist häufig von Panik oder Überforderung geprägt. Genau hier passieren die meisten Fehler. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.
Die oberste Regel lautet: Machen Sie keine Angaben zur Sache! Polizeibeamte versuchen oft, durch informelle Gespräche Informationen zu gewinnen. Jede Äußerung, auch beiläufige Bemerkungen, können später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Schweigen Sie konsequent, auch wenn dies schwerfällt, und fordern Sie sofort rechtlichen Beistand an.
Was ist die Untersuchungshaft?
Die Untersuchungshaft ist eine Form der Freiheitsentziehung und dient als Sicherungsmittel im Strafprozess. Ihr Zweck ist es, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Dabei steht die Unschuldsvermutung im Raum: Die Inhaftierung bedeutet nicht, dass der Beschuldigte bereits schuldig ist. Dennoch wird er von seiner Freiheit beraubt, um sicherzustellen, dass:
- er nicht flieht,
- keine Beweise manipuliert oder vernichtet werden,
- keine Zeugen beeinflusst werden,
- und keine weiteren Straftaten begangen werden.
Die Untersuchungshaft ist unabhängig von der Schwere des Delikts. Sie kann sowohl bei Bagatelldelikten wie Diebstahl als auch bei Kapitalverbrechen wie Raub oder Mord verhängt werden. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die Anordnung vorliegen.
Voraussetzungen für die Untersuchungshaft
Dringender Tatverdacht
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Grundlage für die Beurteilung sind die Beweise und Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Oft wird dieser Tatverdacht jedoch sehr weit ausgelegt.
Haftgründe
Die Untersuchungshaft darf nur bei Vorliegen eines Haftgrundes angeordnet werden. Diese umfassen:
- Fluchtgefahr: Es besteht die Annahme, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entzieht, etwa durch Abtauchen oder Ausreise ins Ausland.
- Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweise vernichtet, manipuliert oder Zeugen beeinflusst.
- Wiederholungsgefahr: Der Beschuldigte wird verdächtigt, weitere erhebliche Straftaten zu begehen.
- Schwere der Straftat: Bei besonders schweren Delikten wie Mord oder schwerem Raub kann auch ohne konkrete Fluchtgefahr eine Inhaftierung erfolgen.
Ablauf der Untersuchungshaft
Von der Verhaftung bis zur U-Haft
Die Untersuchungshaft beginnt meist mit einer Festnahme durch die Polizei. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Haftrichter entscheiden, ob der Beschuldigte in U-Haft genommen wird. Dieser prüft die Voraussetzungen für die Anordnung und erlässt gegebenenfalls einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, ihn durch Rechtsmittel wie eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde anzufechten.
Dauer der Untersuchungshaft
Wie lange darf die Untersuchungshaft dauern?
Die gesetzliche Höchstdauer beträgt sechs Monate. Nur unter besonderen Umständen, etwa bei besonders umfangreichen Ermittlungen, kann sie verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und bedarf einer umfassenden Begründung durch die Staatsanwaltschaft.
Maximale Dauer
Die maximale Dauer richtet sich nach dem Einzelfall. Grundsätzlich gilt: Je schwerwiegender das Delikt, desto länger kann die U-Haft andauern. Dennoch darf die U-Haft keine Vorverurteilung darstellen, und das Verfahren muss mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt werden.
Besonderheiten bei Jugendlichen
Bei Jugendlichen ist die U-Haft ein letztes Mittel. Sie darf nur angeordnet werden, wenn keine milderen Maßnahmen ausreichen, etwa die Unterbringung in einer betreuten Einrichtung. Die Haftdauer ist meist kürzer, und die Haftbedingungen sind speziell auf Jugendliche abgestimmt.
Bedingungen in der Untersuchungshaft
Alltag in der Zelle
Die Zellen in der Untersuchungshaft sind zweckmäßig eingerichtet und bieten das Nötigste: ein Bett, einen Tisch, einen Stuhl und eine Toilette. Persönliche Gegenstände sind nur eingeschränkt erlaubt. Der Tagesablauf ist klar strukturiert, mit festen Zeiten für Mahlzeiten, Hofgang und gegebenenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten wie Arbeit oder Bildung.
Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten
Inhaftierte haben das Recht auf Besuche, wobei diese in der Regel überwacht werden. Telefonate sind meist nur über Anstaltstelefone möglich und werden ebenfalls kontrolliert. Briefe können geschrieben und empfangen werden, allerdings unterliegen auch diese einer Prüfung durch die Justiz.
Nutzung von Handys
Die Mitnahme und Nutzung von Handys ist strikt untersagt. Diese Regelung dient dazu, unerlaubte Kommunikation zu verhindern. Alternativ können Anrufe unter Aufsicht getätigt werden.
Rechtliche Möglichkeiten und Verteidigung
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Die Haftprüfung erlaubt es, die Haftgründe erneut überprüfen zu lassen. Hierbei wird dem Gericht dargelegt, warum der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden sollte. Die Haftbeschwerde richtet sich an ein übergeordnetes Gericht und zielt darauf ab, die Entscheidung des ersten Gerichts zu revidieren.
Mildere Maßnahmen
Anstelle der Untersuchungshaft können auch mildere Maßnahmen angeordnet werden, wie etwa:
- die Hinterlegung einer Kaution,
- regelmäßige Meldepflichten bei der Polizei,
- der Entzug des Reisepasses.
Was tun im Falle einer Verhaftung?
Die wichtigste Maßnahme nach einer Verhaftung ist die Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger. Dieser kann:
- den Haftbefehl überprüfen,
- mildernde Umstände darlegen,
- und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Zudem berät der Anwalt über die Möglichkeit einer Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde.
FAQ
1. Was ist der Unterschied zwischen U-Haft und Strafhaft?
Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens und wird vor einem Urteil angeordnet. Die Strafhaft hingegen ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach einer Verurteilung.
2. Wie lange kann die U-Haft dauern?
In der Regel bis zu sechs Monate. Eine Verlängerung ist nur bei besonderen Umständen zulässig.
3. Kann ich in der U-Haft Besuch empfangen?
Ja, Besuche sind erlaubt, unterliegen aber meist Auflagen und werden überwacht.
4. Was soll ich bei einer Verhaftung tun?
Schweigen Sie und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Machen Sie keine Angaben zur Sache.
5. Kann die U-Haft verhindert werden?
Ja, in manchen Fällen können milde Maßnahmen wie Kaution oder Meldeauflagen die U-Haft ersetzen.
Untersuchungshaft: So helfen wir Ihnen!
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