Hausdurchsuchung

Bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden? Eine Durchsuchung ist für die Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis. Die Polizei ist nicht gerade zimperlich und verschafft sich notfalls auch gewaltsam Zugang zur Wohnung.

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Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert am

01.12.2024

Erste Hilfe bei einer Durchsuchung

Handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt. Ein Fehler kann im Nachhinein kaum wieder ausgebügelt werden.

Und die wichtigste Regel: Schweigen Sie zu den Tavorwüfen!

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung handelt es sich um eine (von mehreren möglichen) Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. der Steuerfahndung im Ermittlungsverfahren. Das Ziel einer Durchsuchung ist es, Beweismittel und Informationen für das laufende Strafverfahren zu beschaffen.

Eine Durchsuchung kann nach §§ 102 ff. StPO sowohl bei dem Beschuldigten selbst als auch bei einem Dritten (Zeugen) stattfinden. Die Hausdurchsuchung bedarf dabei stets einer richterlichen Anordnung – dem Durchsuchungsbeschluss.

Wann droht eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung erfolgt mit dem Zweck, Beweismittel oder den Verdächtigen selbst ausfindig zu machen. Die Durchsuchung darf indes nicht angeordnet werden, um überhaupt erst Verdachtsmomente zu finden. Häufig wird die Durchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten oder in dessen Arbeitsplatz angeordnet.

Für eine Durchsuchung bei dem Beschuldigten (§ 102 StPO) ist allein ausreichend, dass er einer Straftat verdächtig ist. Dieser Verdacht entsteht schnell – teilweise vorschnell.

Die Hausdurchsuchung darf – in der Regel – nur aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchgeführt werden. Diese Anordnung ist an keine Form gebunden, sodass auch eine telefonische Durchsuchungsanordnung zulässig ist. Daneben sieht § 105 StPO vor, dass auch die Staatsanwaltschaft sowie ihre Ermittlungsbehörden eine Wohnungsdurchsuchung anordnen dürfen, sofern “Gefahr in Verzug” vorliegt. Leider wird das Vorliegen dieser Voraussetzung in der Praxis recht schnell angenommen.

Die angeordnete Durchsuchung muss insbesondere verhältnismäßig sein. Hierzu wird die Schwere des Grundrechtseingriffs gegen das Interesse der Öffentlichkeit an einer effektiven Strafverfolgung gegeneinander abgewogen.

Der Durchsuchungsbeschluss muss binnen sechs Monate von der Polizei umgesetzt werden.

Was kann ich jetzt tun?

  1. Die wichtigste Regel bei einer Durchsuchung lautet: Schweigen Sie! Die Beamten werden versuchen, Sie in ein Gespräch zu verwickeln und so an weitere Informationen zu gelangen.
  2. Lesen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss genau durch. Wenn die gesuchten Gegenstände freiwillig herausgegeben werden, kann eine weitere, tiefer gehende Durchsuchung häufig vermieden werden.
  3. Leisten Sie keinen Widerstand. Andernfalls droht ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Durchsuchung: So helfen wir Ihnen!

Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.


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Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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