Muss ich meinen Ausweis immer dabei haben?

Der Gedanke, man müsse sich immer und überall ausweisen können, und zu jeder Zeit seinen Ausweis dabei haben, hält sich hierzulande hartnäckig. Ja, es gibt in Deutschland eine Ausweispflicht. Aber nein, man muss den Ausweis nicht ständig mit sich tragen. Die Ausweispflicht in der Bundesrepublik entspricht keiner Mitführungspflicht.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

4 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

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Der Gedanke, man müsse sich in Deutschland als Bürger immer und überall ausweisen können und daher seinen Personalausweis ständig bei sich tragen, hält sich äußerst hartnäckig. Insbesondere bei unerwarteten polizeilichen Maßnahmen oder bei Verkehrskontrollen entsteht bei vielen Betroffenen schnell die Sorge, sich durch einen vergessenen Ausweis strafbar gemacht zu haben. Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, wie verunsichernd der Kontakt mit Ermittlungsbehörden sein kann und wie schnell aus Unwissenheit rechtliche Nachteile entstehen. Dieser Beitrag dient Ihnen als verlässlicher Wegweiser, um die tatsächliche Rechtslage rund um die Ausweispflicht zu verstehen und in Kontrollsituationen souverän agieren zu können.

Was ist die gesetzliche Ausweispflicht?

Die gesetzliche Grundlage für die Identifikation von Bürgern bildet das Personalausweisgesetz (PAuswG). Gemäß § 1 Abs. 1 PAuswG sind alle deutschen Staatsangehörigen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sofern sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Der Gesetzgeber lässt Ihnen dabei die freie Wahl, ob Sie dieser Pflicht durch den Besitz eines Personalausweises oder eines Reisepasses nachkommen. Sie müssen nicht zwingend beide Dokumente besitzen, es ist jedoch unabdingbar, dass das gewählte Identifikationspapier gültig ist. Verpassen Sie es, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Dokument zu beantragen, geraten Sie in Konflikt mit dem Gesetz.

Muss das Ausweisdokument im Alltag ständig mitgeführt werden?

Ein zentraler Punkt, der im polizeilichen Alltag immer wieder zu Missverständnissen führt, ist die klare rechtliche Trennung zwischen der allgemeinen Ausweispflicht und einer sogenannten Mitführpflicht. Die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen, ist keinesfalls mit der Pflicht zu verwechseln, dieses Dokument auch ständig bei sich zu tragen. In Deutschland dürfen Sie sich grundsätzlich völlig frei bewegen, ohne Ihre Identifikationspapiere in der Tasche zu haben.

Muss ich meinen Ausweis immer dabei haben?

Dennoch statuiert das Gesetz eine Vorlagepflicht gegenüber berechtigten Behörden. Wenn die Polizei beispielsweise zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Identitätsfeststellung durchführt, müssen Sie den Beamten ermöglichen, Ihr Gesicht mit dem Lichtbild eines Ausweises abzugleichen. Haben Sie das Dokument in einer solchen Situation nicht bei sich, begehen Sie dadurch keine Straftat. Sie müssen jedoch mit praktischen Unannehmlichkeiten rechnen: Die Beamten sind in einem solchen Fall berechtigt, Sie zur zweifelsfreien Feststellung Ihrer Identität mit auf die Polizeiwache zu nehmen. Um sich dieses zeitraubende und oft als belastend empfundene Prozedere zu ersparen, ist es im Alltag oft ratsam, den Ausweis freiwillig bei sich zu tragen.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Ausweispflicht?

Sollten Sie gegen die allgemeine Ausweispflicht verstoßen, so werden Sie nicht als Straftäter verfolgt. Der Gesetzgeber wertet die Nichterfüllung der Ausweispflicht nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Dennoch sollten Sie ein entsprechendes behördliches Verfahren keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, da die drohenden finanziellen Sanktionen erheblich sein können und ein juristisch fundiertes Vorgehen erfordern.

Wenn Sie entgegen den Vorschriften keinen Personalausweis oder Reisepass besitzen, kann dies gemäß § 32 PAuswG mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. In der behördlichen Praxis werden bei Erstverstößen ohne erschwerende Umstände zwar häufig Summen im zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich festgesetzt, der gesetzliche Rahmen erlaubt den Behörden jedoch empfindliche Strafen.

Deutlich drastischer fallen die Bußgelder aus, wenn gegen eine explizite gesetzliche Mitführpflicht verstoßen wird. Wer in bestimmten überprüfungsanfälligen Branchen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit tätig ist und sein Dokument während der Arbeitszeit nicht vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Für Waffenträger, die ihren Ausweis nicht mit sich führen, sieht das Gesetz sogar eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro vor. In solchen Bußgeldverfahren empfiehlt es sich dringend, vor einer Äußerung gegenüber den Behörden anwaltlichen Rat einzuholen, um den Vorwurf strategisch zu prüfen.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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