Bigamie

„Bigamie“ – auch Doppel- bzw. Vielehe genannt, ist in Deutschland nach § 172 StGB strafbar. Was genau darunter zu verstehen ist, wie es sich mit eingetragenen Lebenspartnerschaften verhält und vor allem welche Strafen drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Bigamie

Bigamie ist ein in Deutschland strafbares Delikt, das das Eingehen einer zweiten Ehe oder Lebenspartnerschaft trotz einer bestehenden, rechtsgültigen ersten Ehe bezeichnet. Dieser Tatbestand ist in § 172 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Doch was genau fällt unter Bigamie? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen? Und gibt es Möglichkeiten, sich gegen eine Anklage zu verteidigen? Dieser Artikel beleuchtet alle wesentlichen Aspekte rund um Strafbarkeit, Voraussetzungen, Rechtsfolgen und internationale Vergleiche der Bigamie.

Bigamie im deutschen Strafrecht

Was versteht man unter Bigamie?

Bigamie liegt vor, wenn eine Person eine weitere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, obwohl sie bereits verheiratet oder verpartnert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zweite Ehe im In- oder Ausland geschlossen wurde – entscheidend ist die Gültigkeit der ersten Ehe nach deutschem Recht.

Eine zweite Eheschließung ist in Deutschland ausnahmslos unzulässig, da das Prinzip der Einehe (Monogamie) gilt.

Gesetzliche Grundlage: § 172 StGB

Der Straftatbestand ist in § 172 StGB geregelt:

„Wer eine Ehe schließt, obwohl er mit einer anderen Person verheiratet ist, oder wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, obwohl er bereits mit einer anderen Person eine solche eingetragen hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Schutzgut des Gesetzes

Das Verbot der Bigamie schützt die staatliche Eheordnung. Eine rechtlich anerkannte Ehe bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich, etwa in den Bereichen Unterhalt, Erbrecht und Sozialrecht. Eine Doppelehe könnte zu Rechtsunsicherheiten und Widersprüchen in familienrechtlichen Regelungen führen.

Bigamie

Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 172 StGB

Damit eine strafbare Bigamie vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Täterkreis: Wer kann sich strafbar machen?

  • Verheiratete oder verpartnerte Personen: Nur eine Person, die sich in einer rechtsgültigen Ehe oder Lebenspartnerschaft befindet, kann sich der Bigamie strafbar machen.
  • Neue Ehepartner: Auch der neue Ehepartner kann belangt werden, sofern er wusste, dass eine vorherige Ehe bestand.
  • Standesbeamte: Falls ein Standesbeamter wissentlich eine Doppelehe ermöglicht, kann er sich wegen Beihilfe zur Bigamie strafbar machen.

2. Tathandlung: Eingehung einer zweiten Ehe oder Lebenspartnerschaft

  • Die Straftat ist vollendet, sobald die zweite Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich wirksam geschlossen wurde.
  • Eine bloße eheähnliche Beziehung oder das Führen eines Doppellebens ohne Eheschließung ist nicht strafbar.

3. Vorsatz: Bewusstes Handeln erforderlich

  • Bigamie kann nur vorsätzlich begangen werden.
  • Der Täter muss wissen, dass eine vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht.
  • Es reicht aus, wenn der Täter die Möglichkeit der Bigamie billigend in Kauf nimmt (Eventualvorsatz).

4. Versuch ist nicht strafbar

  • Ein bloßer Versuch, eine zweite Ehe einzugehen, ist nicht strafbar.
  • Erst nach der offiziellen Beurkundung durch den Standesbeamten liegt eine vollendete und strafbare Tat vor.

Strafrechtliche Konsequenzen der Bigamie

Welche Strafe droht?

Bigamie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.:

  • Ob der Täter bewusst getäuscht hat, um die zweite Ehe zu ermöglichen.
  • Ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Verstoß handelt.

Welche weiteren Konsequenzen gibt es?

  • Aufhebung der zweiten Ehe: Eine bigamische Ehe ist entweder nichtig oder kann gerichtlich aufgehoben werden.
  • Erbrechtliche Folgen: Der zweite Ehepartner hat in der Regel keinen Erbanspruch.
  • Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere für Beamte oder Personen im öffentlichen Dienst.
Bigamie

Verteidigungsstrategien bei einer Bigamie-Anklage

Falls jemand wegen Bigamie angeklagt wird, gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien:

  • Irrtum über die vorherige Ehe: Falls eine frühere Scheidung im Ausland nicht anerkannt wurde, kann eine Strafbarkeit entfallen.
  • Fehlender Vorsatz: Wer nicht wusste, dass die vorherige Ehe noch bestand, kann sich entlasten.
  • Anfechtung der ersten Ehe: Falls die erste Ehe rechtlich unwirksam war, entfällt der Straftatbestand der Bigamie.

Gesellschaftliche Diskussion und gesetzliche Reformen

Bigamie ist in Deutschland streng verboten, aber es gibt immer wieder Debatten über mögliche Reformen, insbesondere in Bezug auf kulturelle oder religiöse Vielehen. Bislang gibt es jedoch keine Bestrebungen, das Verbot aufzuheben oder zu lockern.

Fazit

Bigamie ist nach deutschem Recht ein strafbares Vergehen mit ernsthaften Konsequenzen. Die Strafe kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.

Wer eine zweite Ehe eingeht, obwohl die erste noch besteht, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch familien- und erbrechtliche Nachteile. Besonders im internationalen Kontext können komplizierte Rechtsfragen entstehen, die eine fundierte rechtliche Beratung erfordern.


FAQ zur Bigamie

Ist eine zweite Ehe gültig, wenn sie im Ausland geschlossen wurde?
Nein, in Deutschland ist eine zweite Ehe nicht rechtsgültig.

Kann man sich unwissentlich wegen Bigamie strafbar machen?
Ja, wenn eine Scheidung irrtümlich für gültig gehalten wurde.

Wie kann man sich gegen eine Anklage verteidigen?
Durch Nachweis eines Rechtsirrtums oder einer ungültigen ersten Ehe.