Brandstiftung mit Todesfolge
Das Opfer stirbt durch eine Brandstiftung? Dann kann eine Brandstiftung mit Todesfolge vorliegen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Brandstiftung mit Todesfolge ist eine der schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie liegt vor, wenn eine vorsätzliche Brandstiftung dazu führt, dass mindestens eine Person stirbt. Dabei muss der Täter den Tod des Opfers nicht absichtlich herbeigeführt haben. Es reicht aus, wenn er den Tod wenigstens leichtfertig verursacht hat, also grob fahrlässig gehandelt hat.
Dieses Delikt zählt zu den sogenannten erfolgsqualifizierten Delikten. Das bedeutet, dass eine Grundtat – in diesem Fall eine Brandstiftung – vorliegen muss und zusätzlich eine besonders schwerwiegende Folge (Todesfall) eintritt. Die hohe Strafandrohung erklärt sich durch die Schutzgüter, die das Gesetz verteidigt: Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum.
Gesetzliche Grundlage: § 306c StGB
Die gesetzliche Grundlage für die Brandstiftung mit Todesfolge findet sich in § 306c des Strafgesetzbuches (StGB). Dort heißt es:
„Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.“
Diese Vorschrift unterscheidet sich von vielen anderen Straftatbeständen, weil sie keine mildere Sanktion als zehn Jahre Freiheitsstrafe zulässt. Eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe sind ausgeschlossen.
Tatbestandsvoraussetzungen der Brandstiftung mit Todesfolge
Damit eine Strafbarkeit nach § 306c StGB in Betracht kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundtatbestand der Brandstiftung
Zunächst muss eine vorsätzliche Brandstiftung nach §§ 306, 306a oder 306b StGB begangen worden sein. Diese Vorschriften regeln verschiedene Formen der Brandstiftung:
- Einfache Brandstiftung (§ 306 StGB): Zerstörung oder Inbrandsetzen fremder Gebäude oder Gegenstände.
- Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB): Brandstiftung an Gebäuden, die dem Wohnen oder Aufenthalt von Menschen dienen.
- Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB): Brandstiftung mit besonderer Gefährlichkeit für Menschen.
Die Brandstiftung muss erfolgreich gewesen sein – ein bloßer Versuch reicht nicht aus, um eine Verurteilung nach § 306c StGB zu rechtfertigen.

Todesfolge und Kausalität
Der Brand muss ursächlich für den Tod einer oder mehrerer Personen sein. Dabei ist zu beachten:
- Die Person muss an den direkten Folgen des Brandes gestorben sein (z. B. Rauchvergiftung, Verbrennungen, Einsturz eines Gebäudes).
- Wenn jemand erst später aufgrund von Folgeschäden stirbt, kann der Kausalzusammenhang schwierig zu beweisen sein.
- Zufällige Todesfälle (z. B. ein Herzinfarkt, der nicht durch den Brand verursacht wurde) führen nicht automatisch zu einer Strafbarkeit nach § 306c StGB.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang. Das bedeutet, dass sich gerade die Gefahr realisieren muss, die durch das Grunddelikt geschaffen wurde.
Vorsatz und Leichtfertigkeit
Der Täter muss die Brandstiftung vorsätzlich begangen haben. Das bedeutet, dass er bewusst ein Feuer gelegt hat, um einen Gegenstand oder ein Gebäude zu beschädigen.
Hinsichtlich des Todes reicht es aus, wenn er den Tod leichtfertig verursacht hat. Das bedeutet:
- Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht gelassen.
- Der tödliche Ausgang war vorhersehbar.
- Ein gewissenhafter Mensch hätte erkannt, dass eine erhebliche Gefahr für Menschenleben besteht.
Diese niedrige Anforderung macht den Tatbestand besonders gefährlich für Angeklagte. Selbst wenn der Täter niemals einen Tod in Kauf nehmen wollte, kann er dennoch nach § 306c StGB verurteilt werden.
Unterschiede zu anderen Brandstiftungsdelikten
Einfache Brandstiftung (§ 306 StGB)
Diese liegt vor, wenn jemand fremde Gebäude oder Objekte vorsätzlich in Brand setzt. Eine Gefährdung von Menschen ist hier nicht zwingend erforderlich.
Strafmaß: Ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
Hier geht es um Brandstiftung an besonders schutzwürdigen Gebäuden, z. B. Wohnhäusern, Kindergärten oder Krankenhäusern.
Strafmaß: Nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe.
Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB)
Diese Variante liegt vor, wenn der Täter eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für Menschen verursacht.
Strafmaß: Zwei bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Welche Strafen drohen?
Die Strafandrohung für Brandstiftung mit Todesfolge ist drastisch:
- Lebenslange Freiheitsstrafe oder
- Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
Eine Bewährung oder Geldstrafe ist ausgeschlossen.
Im Strafprozess kann es jedoch zu einer Strafmilderung kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Täter nur fahrlässig gehandelt hat.
Mögliche Verteidigungsstrategien
1. Zweifel an der Brandursache
Ein Verteidiger wird prüfen, ob der Brand überhaupt vom Angeklagten verursacht wurde. Oft gibt es alternative Ursachen wie:
- Technische Defekte
- Selbstentzündung durch chemische Reaktionen
- Fahrlässiges Verhalten anderer Personen
2. Fehlen des tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhangs
Es muss nachgewiesen werden, dass der Brand ursächlich für den Tod war. Wenn jemand an einer anderen Ursache starb (z. B. Vorerkrankung), entfällt die Strafbarkeit nach § 306c StGB.
3. Vorsatz entkräften
Ein geschickter Verteidiger kann versuchen, nachzuweisen, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt hat. Falls nur eine fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB vorliegt, ist die Strafe deutlich geringer.

Beweislage in einem Strafverfahren
Brandstiftungsfälle basieren oft auf indirekten Beweisen, darunter:
- Zeugenaussagen (z. B. Nachbarn, Feuerwehrleute)
- Forensische Gutachten zur Brandursache
- Technische Analysen von Feuermustern und Brandbeschleunigern
Ein erfahrener Strafverteidiger wird diese Beweise kritisch hinterfragen und nach Lücken in der Beweisführung suchen.
Tipps bei einer Anzeige wegen Brandstiftung mit Todesfolge
- Keine Aussage ohne Anwalt!
- Beweise sichern und alternative Brandursachen prüfen lassen.
- Ein Geständnis sollte nur nach Rücksprache mit dem Verteidiger erfolgen.
- Zeugen und Gutachten kritisch hinterfragen.
- Keine vorschnellen Zugeständnisse machen – oft gibt es Verteidigungsansätze.
Fazit
Brandstiftung mit Todesfolge gehört zu den härtesten Straftaten im deutschen Strafrecht. Die hohe Strafandrohung macht eine effektive Verteidigungsstrategie unerlässlich. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte keinesfalls eine Aussage ohne Anwalt machen und frühzeitig alle Möglichkeiten einer Verteidigung prüfen lassen.