Diebstahl

Diebstahl ist eines der häufigsten Delikte im Strafrecht und bezeichnet die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden zwischen einfachen und besonders schweren Fällen des Diebstahls, wobei die jeweilige Strafe von den genauen Umständen der Tat abhängt.

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