Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden und unterscheidet sich grundlegend vom allgemeinen Strafrecht. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Menschen. Statt harter Strafen stehen erzieherische Maßnahmen, wie Sozialstunden oder Diversionsprogramme, im Vordergrund. Als Strafverteidiger setzen wir uns dafür ein, dass die individuellen Lebensumstände und die persönliche Entwicklung berücksichtigt werden, um eine faire und zukunftsorientierte Lösung zu erreichen.
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Beiträge zum Thema Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, das sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Es verfolgt das Ziel, Jugendliche durch erzieherische Maßnahmen…
WeiterlesenStrafen im Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich besonders im Strafmaß vom Erwachsenenstrafrecht, da es zu anderen Mitteln der Bestrafung bzw. der Erziehung greift.…
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