Pflichtverteidigung

Die Pflichtverteidigung stellt sicher, dass auch beschuldigte Personen, die sich keinen Wahlverteidiger leisten können oder in Fällen, in denen eine Verteidigung zwingend erforderlich ist, rechtlich vertreten werden. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, übernimmt jedoch die gleichen Aufgaben wie ein Wahlverteidiger und setzt sich engagiert für die Interessen seines Mandanten ein.

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