Sachbeschädigung
Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder deren Funktion erheblich beeinträchtigt. Dieses Delikt kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum vorkommen und reicht von kleineren Beschädigungen bis hin zu erheblichen Zerstörungen mit hohen Schadenssummen. Dabei spielt nicht nur der entstandene Schaden eine Rolle, sondern auch die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wir stehen Ihnen als Strafverteidiger zur Seite, um die Sachlage zu klären, Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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