Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergeht und in der Regel Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zum Inhalt hat. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und stellt eine schnelle Möglichkeit dar, ein Strafverfahren abzuschließen. Doch ein Strafbefehl hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil und sollte daher keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Innerhalb von zwei Wochen können Sie Einspruch einlegen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Wir beraten und vertreten Sie umfassend, um Ihre Rechte optimal zu schützen.
Bekannt aus
Beiträge zum Thema Strafbefehl
Einspruch gegen Strafbefehl
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie gegen einen Strafbefehl vorgegangen werden kann, welche Form, Formulierungen und Fristen der Einspruch erfüllen…
WeiterlesenStrafbefehl
Sie haben einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Viele Menschen sind – verständlicherweise – überrascht, wenn sie „wie aus dem Nichts“…
WeiterlesenSenden Sie uns eine Nachricht
Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.