Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergeht und in der Regel Geldstrafen oder Bewährungsstrafen zum Inhalt hat. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und stellt eine schnelle Möglichkeit dar, ein Strafverfahren abzuschließen. Doch ein Strafbefehl hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil und sollte daher keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Innerhalb von zwei Wochen können Sie Einspruch einlegen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Wir beraten und vertreten Sie umfassend, um Ihre Rechte optimal zu schützen.

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