Geldwäsche als Finanzagent
Immer häufiger werden ahnungslose Bürger durch seriös wirkendende Jobangebot zu Tätern, die sich der Geldwäsche schuldig machen. Die Tätigkeit als sog. „Finanzagent“, die auf den ersten Blick leicht verdientes Geld verspricht, kann schnell zu einer erheblichen Freiheitsstrafe führen.
Die Maschen
Es gibt viele verschiedene Arten „Finanzagenten“ anzuwerben. Ein Finanzagent (oder: Finanzkurier / Finanzmanager / Treuhandagent) ist eigentlich eine natürliche oder juristische Person, die als selbstständiger Gewerbetreibender im Namen eines Zahlungsdienstes oder E-Geld-Instituts Zahlungsdienste im Sinne des § 1 ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten) ausführt. Grundsätzlich ist hierfür eine schriftliche Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (kurz: BaFin) notwendig.
Die beliebteste Masche ist das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses. Dabei werden gezielt per Email, Jobbörsen oder Internetseiten mit einer Tätigkeit als „Finanzagent“ geworben. Durch stimmige Geschichten und seriös wirkenden Unternehmerprofile wird den ahnungslosen Kontoinhabern der Job glaubhaft gemacht. Dabei soll es dann dessen Aufgabe sein, das eigene (Privat-) Konto zur Verfügung zu stellen oder ein neues Konto zu eröffnen, um erhaltene Geldbeträge, meist ins Ausland an den vermeintlichen „Arbeitgeber“ unter Abzug einer Provision von bis zu zwanzig Prozent zu überweisen bzw. weiterzuleiten.
Oft wissen die Finanzagenten jedoch nicht, woher das Geld eigentlich stammt. Sie werden in der Regel von anderen Personen überwiesen, die selbst Opfer einer anderen Betrugsmasche des „Arbeitgebers“ geworden sind. Oft handelt es sich um Waren bzw. Produkte, die auf Verkaufsplattformen wie Ebay angeboten wurden. Dabei zahlt der Käufer (Opfer) dann das Geld an den Finanzagenten, bekommt aber niemals die Ware.
Daneben geben sich Kriminelle gerne auch als Börsenunternehmen aus, die Angestellte für Bitcoin-Transaktionen benötigen, wobei das Geld meist illegal beschafft wurde. Die Finanzagenten erhalten es von angeblichen Kunden und sollen sodann das erhaltene Geld in Form von Bitcoins an den vermeintlichen Arbeitgeber weiterleiten.
Manchmal überweisen die Kriminellen auch selbst Geldbeträge, die sie illegal erwirtschaftet haben und fordern den Kontoinhaber dann auf, das angeblich „irrtümlich“ überwiesene Geld an sie zurück zu überweisen.
Daneben werden auch Partnerschaften im Internet vorgetäuscht, die dann darum bitten, dessen Konto für private Transaktionen ins Ausland nutzen zu dürfen. Als Grund wird oft angegeben, dass schwer kranke Verwandte Geld benötigen, aber der „Betrüger“ kein Konto hat.
Egal welche Geschichte den „Finanzagenten“ erzählt wird, im Grunde genommen steht die immer die Transaktion von Geld für einen Dritte, meist ins Ausland, im Vordergrund.
Die rechtlichen Konsequenzen
Der Finanzagent kann sich durch die Übermittlung des Geldes wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen, denn er schleust illegal erworbenes Geld in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf ein.
Auch wenn der Finanzagent keine Ahnung von dem Ursprung des Geldes hat und sich auch nicht bewusst ist, dass er Geld für einen Dritten „wäscht“, kann er sich wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB strafbar machen. Denn oft sind solche lukrativen Jobangebote mit dubiosen Geldeingängen und hohen Provisionen klare Anzeichen für kriminelle Machenschaften, welche dem Finanzagenten hätte auffallen können bzw. müssen.
Bei einer leichtfertigen Geldwäsche droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Außerdem drohen zusätzlich die Rückzahlung der erhalten bzw. überwiesenen Gelder sowie Schadensersatzansprüche der Opfer (z. B. die Käufer der vermeintlichen Ware). Es wird daher dringend ein erfahrener Rechtsbeistand empfohlen.