Was ist das IT-Strafrecht?
Die Welt wird nicht nur immer komplexer, sondern auch immer digitaler.
Von IT-Strafrecht – auch „Cybercrime“, „Computerstrafrecht“, „Datenstrafrecht“ oder „Internetstrafrecht“ genannt – spricht man einerseits bei (unter Umständen neuen) Delikten, die unter Verwendung von Informationstechnologie begangen werden, und andererseits bei strafrechtlichen Ermittlungen, die sich die Vorteile der IT zu Nutze machen.
Eine konkrete Definition oder auch nur klare Konturen gibt es allerdings nicht. So sind die in Frage kommenden Delikte nicht etwa in einem eigenen Gesetzbuch zusammengefasst, sondern quer über das gesamte Strafgesetzbuch (StGB) und dessen Nebengesetze verstreut.
Der Gesetzgeber versucht einerseits, neu aufkommende Straftaten (z.B. „Phishing“ oder „Hacking“) mit neuen Straftatbeständen Herr zu werden. Andererseits werden strafprozessuale Eingriffsmöglichkeiten erweitert oder neu geschaffen („Online-Durchsuchung“, „Quellen-TKÜ“), um auch die Strafverfolgung der digitalen Realität anzupassen. Hinzu kommt, dass auch „klassische Straftaten“, die in der Vergangenheit in der „analogen Welt“ begangen worden sind, vermehrt über das Internet verlagert werden – z.B. Betrug oder Beleidigung.
Das IT-Strafrecht unterliegt damit einem stetigen Wandel und einer stetigen Fortentwicklung.