5.0
156 Bewertungen
5.0
Jetzt anfragen

Ist das Zerstören von Geld strafbar?

Wer zu den Menschen gehört, die sich filmreif eine kubanische Zigarre an einem brennenden Geldschein anzünden, hat sich vielleicht auch schon einmal gefragt ob das Zerstören von Geld eigentlich strafbar ist. Dabei sind viele Möglichkeiten denkbar, wie man Bargeld zerstören könnte. Die Varianten reichen von YouTube-Videos, die zeigen, wie aus einer Münze ein Ring geschmiedet wird,…

Themen auf dieser Seite

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Zerstörung von Bargeld strafbar?

Man hört immer wieder: 

“Die (vorsätzliche) Zerstörung von Geld stellt eine Straftat dar!” 

Doch wie sagt der Jurist? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Einen eigenen Straftatbestand für die Zerstörung von Bargeld gibt es nicht. Man findet in deutschen Gesetzen also keine Vorschrift, die das Zerstören von Bargeld zur strafbaren Handlung erklärt.

Mit dem eigenen Bargeld kann man machen was man möchte. Wer will, kann es zu Konfetti verarbeiten oder Kleidung daraus nähen.

Fremdes Geld zerstören: Sachbeschädigung?

Allerdings wird Bargeld rechtlich gesehen als eine „Sache“ behandelt. Daher erscheint es nicht abwegig, in der Zerstörung von Bargeld eine Sachbeschädigung zu sehen. 

Die Sachbeschädigung ist in § 303 StGB geregelt. Dort heißt es:

[gesetz norm=”StGB” paragraf=”303″][/gesetz]

Das bedeutet: Wer Münzen oder Scheine beschädigt oder zerstört, kann sich einer strafbaren Sachbeschädigung schuldig machen. Gleiches gilt für das Bemalen eines Geldscheins mit wasserfesten Stiften. 

Allerdings muss es sich auch um „fremde Sachen“ handeln. An eigenem Eigentum kann grundsätzlich keine Sachbeschädigung begangen werden. Das schließt letztlich auch das Zerstören, Wegschmeißen oder Beschädigen mit ein.

Strafbar ist allerdings das Beschädigen von fremden Geld.

Woher kommt der Mythos?

Nur weil ein Verhalten in Deutschland nicht unter Strafe steht, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich überall auf der Welt genauso verhält. 

Tatsächlich kann das Zerstören von Bargeld in einigen Staaten eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellen – z.B. in den USA: Dort ist das Zerstören von Bargeld strafbar. 

In anderen Ländern ist nicht nur das Zerstören des Geldes selbst missbilligt und gegebenenfalls auch strafbewährt. Insbesondere der herabwürdigende Umgang mit Symbolen und Portraits auf Münzen und Scheinen kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. 

So spielt in einigen Staaten die – in Deutschland im Zusammenhang mit der Böhmermann-Affäre öffentlich diskutierte und nunmehr abgeschaffte – Beleidigung eines Staatsoberhauptes, die sogenannte Majestätsbeleidigung, tatsächlich eine gewichtige Rolle in der strafrechtlichen Praxis. Strafbar kann etwa das Bemalen und Verunstalten des Bildes eines Staatsoberhauptes auf Geldscheinen sein.

Bargeld: Eigentum der EZB?

Daneben wird oft behauptet, Bargeld sei eine Leihgabe – wahlweise der Europäischen Zentralbank oder der Deutschen Bundesbank. Demnach handele es sich bei Bargeld immer um fremdes Eigentum. Wer das Bargeld nun zerstört, begehe folglich eine Sachbeschädigung an dem fremden Eigentum. 

Diese Ansicht ist schlichtweg falsch!

Diese Auffassung beruft auf der Annahme, dass das Geld zunächst in der Bundesdruckerei geprägt und gedruckt wird. Tatsächlich befindet sich das Bargeld zu diesem Zeitpunkt noch im Eigentum der Druckerei. 

Im Anschluss an die Herstellung des Geldes wird dieses über die verschiedensten Banken in Umlauf gebracht. 

Wer “Geld auf seinem Bankkonto” hat, hat zunächst kein Eigentum an bestimmten Münzen und Banknoten, sondern ein Recht gegenüber der Bank, sich dieses Geld auszahlen zu lassen. Das ändert sich erst im Moment der Auszahlung. Denn in diesem Moment erfolgt der Eigentumserwerb an bestimmten Scheinen und Münzen. Ab diesem Zeitpunkt erwirbt der Bankkunde Eigentum ein dem ausgezahlten Geld.

Was tun mit beschädigtem Bargeld?

Von mutwilliger Zerstörung mal abgesehen, kommt es nicht selten vor, dass Geldscheine versehentlich beschädigt werden. 

Die deutsche Bundesbank bietet hierzu an, beschädigtes Geld auszutauschen. Bei Geldscheinen ist Voraussetzung für den Umtausch, dass mehr als die Hälfte des Scheines noch vorliegen. Münzen können umgetauscht werden, soweit diese nicht „verfälscht, durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind“.

Der Umtausch betrifft dabei nicht nur Euromünzen und -Scheine. Wer noch DM besitzt, kann auch diese – beschädigt oder unbeschädigt – umtauschen.

Allerdings ist der Umtausch von absichtlich beschädigtem oder zerstörtem Bargeld ausgeschlossen. Freilich dürfte der Nachweis praktisch kaum zu erbringen sein.

Fazit

Ob man Bargeld zum Fenster heraus wirft, es Jahrzehnte lang in einem Schuhkarton unterm Bett aufbewahrt oder gar ein Zimmer mit Scheinen tapeziert – Es ist jedem letztlich selbst überlassen, was man mit dem eigenen Bargeld anstellt.

Das Zerschneiden, Zerreißen und Zerstören von Geld ist straffrei.

Anzeige erhalten?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Wir stehen Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht im gesamten Strafverfahren zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen – per Telefon, e-Mail oder über unser Kontaktformular.

Senden Sie uns eine Nachricht

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per e-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.

Kontaktformular

Senden Sie uns eine Nachricht

Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

Kontaktformular_Popup