Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
Der 11. Abschnitt des Strafgesetzbuches regelt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. In diesem Abschnitt erfasst sind:
- die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB),
- die Störung der Religionsausübung (§ 167 StGB),
- die Störung einer Bestattungsfeier (§ 167a StGB) und
- die Störung der Totenruhe (§ 168 StGB).
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese Delikte.