Die Strafbarkeit von Doping

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Leistungssport und den damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen stehen Dopingfälle regelmäßig im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die rechtliche Bewertung von Dopingvergehen erfolgt innerhalb eines komplexen Gefüges aus nationalen und internationalen Regeln, wobei sowohl strafrechtliche als auch disziplinarische Sanktionen drohen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Doping.

Doping ist ein gravierendes Problem im Sport und zieht sowohl sportrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Doch wann genau ist Doping strafbar? Welche gesetzlichen Regelungen gelten in Deutschland, und welche Strafen drohen?

Dieser Artikel bietet eine detaillierte Analyse der Strafbarkeit von Doping aus zwei Perspektiven:

  • Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) – die spezifische Regelung für Dopingvergehen
  • Das Strafgesetzbuch (StGB) – allgemeine strafrechtliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit Doping relevant sind

Was ist Doping?

Doping bezeichnet die Einnahme oder Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden zur Leistungssteigerung im Sport. Typische Dopingmittel sind:

  • Anabolika zur Erhöhung der Muskelmasse
  • Stimulanzien wie Amphetamine zur Leistungssteigerung
  • Erythropoietin (EPO) zur Steigerung der Sauerstoffaufnahme
  • Wachstumshormone zur Regeneration und Muskelentwicklung
  • Blutdoping, um die Ausdauer zu verbessern
  • Maskierungsmittel, um Dopingtests zu umgehen
  • Gendoping, das genetische Veränderungen zur Leistungssteigerung nutzt

Diese Methoden und Substanzen sind durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und das deutsche Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) verboten.


Strafbarkeit nach dem AntiDopG

Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) trat 2015 in Kraft und stellt Doping erstmals unter eigenständige strafrechtliche Sanktionen. Ziel ist die Bekämpfung von Doping im Leistungs- und Breitensport durch Strafandrohungen für Sportler, Händler und Unterstützer.

1. Strafbare Handlungen nach dem AntiDopG

Das AntiDopG unterscheidet verschiedene Tatbestände:

Selbstdoping (§ 3 AntiDopG)

  • Ein Sportler macht sich strafbar, wenn er Dopingmittel anwendet, um sich einen Vorteil im Wettkampf zu verschaffen.
  • Freizeitsportler sind grundsätzlich nicht erfasst, es sei denn, sie besitzen eine „nicht geringe Menge“ an Dopingmitteln (§ 4 Abs. 2 AntiDopG).
  • Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Unerlaubter Umgang mit Dopingmitteln (§ 2 AntiDopG)

Hierzu gehören:

  • Herstellung, Handel, Weitergabe und Einfuhr von Dopingmitteln
  • Verabreichung von Dopingmitteln durch Trainer oder Ärzte
  • Besitz und Erwerb einer „nicht geringen Menge“

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Schwerwiegende Verstöße (§ 4 AntiDopG)

Besonders harte Strafen drohen bei:

  • Gewerbsmäßigem Dopinghandel
  • Doping, das die Gesundheit erheblich gefährdet
  • Doping in bandenmäßiger Organisation

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

2. Was ist eine „nicht geringe Menge“?

Die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) definiert, ab wann ein Besitz strafbar ist. Beispiele:

  • Testosteron: 1.500 mg
  • EPO: 24.000 IE
  • dEPO: 120 μg

3. Kronzeugenregelung im AntiDopG (§ 4a AntiDopG)

Seit 2021 gibt es eine Kronzeugenregelung, die eine Strafmilderung oder einen Strafnachlass ermöglicht. Voraussetzungen:

  • Freiwillige Aussage bei der Polizei
  • Aufklärung einer anderen Dopingstraftat
  • Nicht nur die eigene Tat gestehen

Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Neben dem AntiDopG können Dopingverstöße auch allgemeine Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen.

1. Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)

Die Verabreichung von Dopingmitteln kann eine strafbare Körperverletzung sein:

  • Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB): Verabreichung eines Dopingmittels gegen den Willen des Sportlers.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Dopingmittel als gesundheitsschädliche Substanz oder Injektion als gefährliche Tatbegehung.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Langfristige Schäden durch Doping, z. B. Unfruchtbarkeit oder Herzschäden.
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Falls ein Sportler durch Doping stirbt.

Strafen: Geldstrafe bis hin zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bei Körperverletzung mit Todesfolge.

2. Betrug (§ 263 StGB)

Doping kann als Betrug gewertet werden, wenn:

  • Sponsoren und Veranstalter getäuscht werden
  • Preisgelder oder Verträge auf betrügerische Weise erlangt werden

Strafe: Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe in schweren Fällen.

3. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)

Wenn Trainer oder Ärzte minderjährige Athleten zum Doping bringen, machen sie sich strafbar.

Strafe: Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

4. Geldwäsche (§ 261 StGB)

Dopinghandel ist ein Milliardengeschäft. Wenn Gewinne verschleiert oder illegal investiert werden, kann dies als Geldwäsche verfolgt werden.

Strafe: Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Berühmte Fälle von Doping  

Es gibt eine Reihe von bekannten Fällen von Doping im Sport, die sowohl aufgrund der Prominenz der beteiligten Athleten als auch der Auswirkungen auf den Sport selbst Aufmerksamkeit erregt haben. Einige berühmte Beispiele sind:  

  • Lance Armstrong: Der ehemalige Radrennfahrer wurde des systematischen Dopings während seiner Karriere beschuldigt. Später gestand er die Verwendung verbotener Substanzen. Dies führte unter anderem zur Aberkennung seiner sieben Tour-de-France-Titel. 
  • Marion Jones: Die ehemalige Leichtathletin, die mehrere olympische Medaillen gewann, wurde des Dopings überführt und musste ihre Medaillen zurückgeben. Ihr Fall trug zur Aufdeckung eines weitreichenden Dopingskandals im Sprint- und Leichtathletikbereich bei.  
  • Ben Johnson: Der kanadische Sprinter wurde bei den Olympischen Spielen 1988 in Seoul des Dopings mit dem anabolen Steroid “Stanozolol” überführt und disqualifiziert. Sein Fall führte zu einer verstärkten Aufmerksamkeit für das Thema Doping im Sport.  
  • Maria Scharapowa: Die russische Tennisspielerin wurde positiv auf die Einnahme der verbotenen Substanz “Meldonium” getestet und daraufhin für mehrere Monate gesperrt.  
  • Alberto Contador: Der spanische Radrennfahrer wurde des Dopings mit dem Wirkstoff “Clenbuterol” beschuldigt und für zwei Jahre gesperrt. Dies hatte Auswirkungen auf seine Karriere und seinen Ruf im Radsport.  

Diese Fälle sind nur einige Beispiele für prominente Dopingvergehen im Sport, die verdeutlichen, wie weitreichend und bedeutend das Problem des Dopings sowohl für die betroffenen Athleten als auch für den Sport insgesamt sein kann. 


Internationale Perspektive – Doping weltweit

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) setzt globale Standards. Die Strafverfolgung ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich:

  • Deutschland und Italien haben spezifische Anti-Doping-Gesetze.
  • In den USA wird Doping oft als Betrugsdelikt verfolgt.
  • Russland und China stehen immer wieder in der Kritik, Dopingfälle zu vertuschen.

Fazit – Was müssen Betroffene wissen?

Doping ist kein Kavaliersdelikt und kann gravierende strafrechtliche Folgen haben.

  • Das AntiDopG regelt die Strafbarkeit speziell für Dopingvergehen.
  • Das StGB ergänzt diese Regelungen und umfasst Tatbestände wie Körperverletzung und Betrug.
  • Die Kronzeugenregelung kann eine Möglichkeit sein, die eigene Strafe zu mindern.

Wer unter Verdacht steht, sollte sich dringend rechtlichen Beistand suchen.


FAQ – Häufige Fragen zur Strafbarkeit von Doping

1. Ist Doping in jedem Fall strafbar?
Nein, aber wer eine „nicht geringe Menge“ besitzt oder handelt, macht sich strafbar.

2. Welche Strafen drohen?
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe nach dem AntiDopG, bis zu 15 Jahre nach dem StGB.

3. Ist Doping weltweit strafbar?
Nein, die Gesetze sind je nach Land unterschiedlich.

4. Welche Rolle spielt die WADA?
Die WADA setzt weltweit Standards für die Dopingkontrolle und Sanktionen.

5. Kann ich als Betroffener meine Strafe mindern?
Ja, die Kronzeugenregelung erlaubt eine Strafmilderung bei Kooperation mit den Ermittlungsbehörden.