Einspruch gegen Strafbefehl

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie gegen einen Strafbefehl vorgegangen werden kann, welche Form, Formulierungen und Fristen der Einspruch erfüllen muss und welche Beschränkungen es gibt.

Jetzt Anfrage stellen

Bekannt aus

Tommy Kujus
Strafverteidiger

Aktualisiert am 06.01.2025

Themen auf dieser Seite

Ein Strafbefehl ist für viele Betroffene eine unangenehme Überraschung. Doch die gute Nachricht ist: Sie sind dem Strafbefehl nicht schutzlos ausgeliefert. Durch einen Einspruch können Sie Ihre Rechte wahren, sich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren oder eine unangemessene Strafe abwenden. Dieser Artikel erklärt umfassend, was ein Strafbefehl ist, wie ein Einspruch funktioniert und welche Strategien Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


Was ist ein „Einspruch gegen Strafbefehl“?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er wird vor allem in Fällen geringerer Kriminalität angewandt, beispielsweise bei Diebstahl, Betrug, Verkehrsdelikten oder anderen Vergehen, bei denen die Beweislage aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig ist. Der Strafbefehl legt die Strafe – meist eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot – direkt fest.

Viele Betroffene erfahren durch den Strafbefehl erstmals, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen sie lief. Da sie vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern, ist der Einspruch ein zentraler Weg, um die eigene Sichtweise darzulegen oder rechtliche Mängel des Strafbefehls anzugreifen.

Ein Einspruch bewirkt, dass der Strafbefehl zunächst keine Rechtskraft erlangt und das Verfahren entweder in eine Hauptverhandlung übergeht oder eingestellt wird.


Wie wird ein Strafbefehl zugestellt?

Der Strafbefehl wird in der Regel per Einschreiben oder Zustellung durch die Gerichtsvollzieherpost verschickt. Das Schriftstück befindet sich in einem gelben Umschlag, der neben dem Strafbefehl auch ein Anschreiben mit dem Aktenzeichen und Hinweisen zu Einspruchsmöglichkeiten enthält.

Wichtig: Notieren Sie das Datum der Zustellung, da die Einspruchsfrist von diesem Datum an zu laufen beginnt.


Ziele eines Einspruchs

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Unschuld beweisen: Sie sind der Meinung, dass die Vorwürfe unbegründet sind.
  • Strafe mildern: Sie empfinden die festgelegte Strafe, wie eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot, als unverhältnismäßig.
  • Rechtsfehler korrigieren: Es bestehen formelle oder inhaltliche Fehler im Strafbefehl, die Sie anfechten möchten.

Das Ziel eines Einspruchs ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine gerechtere Beurteilung des Falls zu erreichen.


Einspruchsfrist und Wiedereinsetzung

Frist für den Einspruch

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig, und die festgelegte Strafe wird bindend.

Tipp:
Wenn Sie unsicher sind, ob die Frist gewahrt ist, senden Sie den Einspruch lieber frühzeitig per Fax. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen durch die Post.

Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

Haben Sie die Frist schuldlos versäumt, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Mögliche Gründe sind:

  • Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Urlaub im Ausland ohne Kenntnis des Verfahrens
  • Zustellungsfehler

Der Wiedereinsetzungsantrag muss binnen einer Woche nach Kenntnisnahme des Strafbefehls begründet eingereicht werden. Dieser Weg sollte jedoch nur in Ausnahmefällen gewählt werden und erfordert juristische Expertise.


Form des Einspruchs

Ein Einspruch ist unkompliziert, muss jedoch formal korrekt eingereicht werden.

Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
  • Aktenzeichen des Strafbefehls
  • Datum des Strafbefehls

Beispiel:
„Ich lege Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] ein.“

Es ist nicht notwendig, den Einspruch zu begründen. Eine spätere Begründung kann strategisch sinnvoller sein, wenn Sie zunächst Akteneinsicht erhalten möchten.


Akteneinsicht – Warum sie entscheidend ist

Vor einer Entscheidung über die Einspruchsbegründung ist die Akteneinsicht ein entscheidender Schritt. Sie ermöglicht es Ihnen, die Beweislage zu überprüfen und eventuelle Lücken oder Fehler in der Anklage zu erkennen.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?
Ein Antrag auf Akteneinsicht kann durch Ihren Verteidiger gestellt werden. Die Akten werden meist elektronisch oder in Kopie zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sind unverzichtbar, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


Hauptverhandlung nach Einspruch

Nach einem Einspruch wird häufig eine Hauptverhandlung angesetzt. Hier haben Sie die Möglichkeit:

  • Beweise zu präsentieren
  • Zeugen zu benennen
  • Sich aktiv zu verteidigen

Die Hauptverhandlung bietet eine zweite Chance, den Sachverhalt ausführlich darzulegen und das Gericht von Ihrer Unschuld oder von mildernden Umständen zu überzeugen.


Risiken des Einspruchs

Ein Einspruch birgt auch Risiken. So kann das Gericht in der Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängen, wenn neue belastende Beweise vorgelegt werden. Diese sogenannte „reformatio in peius“ sollte vor Einlegung des Einspruchs genau abgewogen werden. Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten.


Kosten des Einspruchs

Ein Einspruch kann zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird oder die Hauptverhandlung länger dauert. Bei Erfolg können jedoch die Kosten vom Staat übernommen werden. Zu den typischen Kosten gehören:

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Eventuelle Sachverständigenhonorare

Strategien zur Beschränkung des Einspruchs

Eine Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Punkte kann sinnvoll sein, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Beispiel: Beschränkung auf die Rechtsfolgen

Sie akzeptieren die Tatvorwürfe, möchten aber die Höhe der Geldstrafe oder das Fahrverbot anfechten.

Beispiel: Beschränkung auf eine Tat

Bei mehreren Vorwürfen können Sie den Einspruch auf einzelne Taten eingrenzen, um sich nur gegen die schwerwiegendsten Punkte zu verteidigen.


Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch lohnt sich, wenn:

  • Die Vorwürfe falsch oder unklar sind.
  • Die Strafe als zu hoch empfunden wird.
  • Berufliche oder persönliche Nachteile durch den Strafbefehl drohen (z. B. Eintrag ins Führungszeugnis).

Fazit: Nutzen Sie Ihre Chancen

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl ist Ihre Chance, sich zu wehren. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung, Akteneinsicht und einer durchdachten Strategie können Sie eine gerechtere Lösung erreichen. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist hierbei Ihr wichtigster Partner.


Ergänzende FAQs

1. Was passiert, wenn ich Einspruch einlege?
Nach einem Einspruch prüft das Gericht den Fall erneut. Dies kann zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Hauptverhandlung führen.

2. Kann ich den Einspruch nachträglich zurücknehmen?
Ja, ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden. Der Strafbefehl wird dann rechtskräftig.

3. Wie berechnet sich die Höhe der Geldstrafe?
Die Geldstrafe basiert auf Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht Ihrem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30.

4. Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?
Der Strafbefehl wird rechtskräftig. In Ausnahmefällen kann ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.

5. Kann ich mich ohne Anwalt verteidigen?
Das ist möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Ein Strafverteidiger kennt die rechtlichen Feinheiten und erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Wir helfen Ihnen

Senden Sie uns eine Nachricht

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.

Weitere interessante Beiträge

Erfahren Sie aus unserem Strafrechts-ABC Wissenswertes über das Strafrecht und das Strafverfahren.

Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Viele Menschen sind – verständlicherweise – überrascht, wenn sie „wie aus dem Nichts“…
Weiterlesen

Wenn der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung kommt …

Die Abwesenheit des Angeklagten bei einer Hauptverhandlung stellt ein signifikantes rechtliches Dilemma dar, das direkte Auswirkungen auf den Verlauf des…
Weiterlesen

Revision

Sie wurden vom Amtsgericht oder Landgericht verurteilt, und wollen gegen das Urteil Revision einlegen? Die Revision bietet oftmals die letzte…
Weiterlesen

Wir helfen Ihnen!

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir antworten Ihnen kurzfristig. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.