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Fahren unter Alkoholeinfluss – § 316 StGB

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden – nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für Ihren Führerschein und Ihre Freiheit. Welche Promillegrenzen gelten, welche Strafen drohen und wie können Sie sich im Ernstfall verteidigen?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Fahren unter Alkoholeinfluss
Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten haben, befinden Sie sich in einer enormen Belastungssituation. Möglicherweise wurde Ihr Führerschein bereits vor Ort beschlagnahmt, und Sie fürchten nun um Ihre berufliche Existenz und private Mobilität. In dieser Phase ist es von entscheidender Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren und die juristischen Mechanismen zu verstehen, die nun gegen Sie in Gang gesetzt wurden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Deutschland streng verfolgt, da Alkohol das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung drastisch einschränkt. Bereits geringe Mengen erhöhen das Unfallrisiko massiv; so zeigt die Statistik, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ab 0,5 Promille verdoppelt und ab 1,1 Promille sogar verzehnfacht.

Im Folgenden erklären wir Ihnen detailliert, was der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr rechtlich für Sie bedeutet, welche Konsequenzen auf Sie zukommen und wo strategische Ansatzpunkte für eine effektive Strafverteidigung liegen.

Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr sanktioniert das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, wenn der Fahrer aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr in der Lage ist, dieses sicher zu steuern. Das Gesetz schützt hierbei die Allgemeinheit vor den Gefahren, die von fahruntüchtigen Personen ausgehen.

Dabei beschränkt sich der Begriff des Fahrzeugs keineswegs nur auf klassische Personenkraftwagen. Auch Fahrräder, E-Scooter und sogar Boote gelten rechtlich als Fahrzeuge. Ein feiner, aber für die Verteidigung oftmals entscheidender Unterschied besteht in der genauen Definition des „Führens“. Das bloße Schieben eines Fahrrades stellt beispielsweise kein Führen im juristischen Sinne dar. Zudem ist der Versuch der Trunkenheitsfahrt nicht strafbar; die Rechtsprechung verlangt für eine Vollendung der Tat, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Wer sich lediglich angetrunken in sein Auto setzt und den Motor startet, ohne loszurollen, hat den Straftatbestand noch nicht verwirklicht. Wird man jedoch schlafend am Steuer aufgefunden, kann der Abstellort des Fahrzeugs vor Gericht als Indiz dafür gewertet werden, dass das Auto zuvor in betrunkenem Zustand dorthin bewegt wurde.

Fahren unter Alkoholeinfluss - § 316 StGB

Ein Unfall ist für eine Strafbarkeit keineswegs erforderlich

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Beschuldigten ist die Annahme, man müsse einen Schaden verursacht haben, um sich strafbar zu machen. Bei der Trunkenheit im Verkehr handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, dass ein wie auch immer gearteter Zwischenfall oder ein Unfall absolut nicht erforderlich ist. Allein die Tatsache, dass Sie in einem Zustand absoluter oder relativer Fahruntüchtigkeit am öffentlichen Verkehr teilgenommen haben, genügt für den Vorwurf. Sollte es jedoch tatsächlich zu einem Unfall oder einem Beinahe-Crash gekommen sein, steht sofort der weitaus gravierendere Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB im Raum.

Der feine Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Das deutsche Strafrecht unterscheidet bei Trunkenheitsfahrten zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine absolute Besonderheit im Kernstrafrecht ist hierbei, dass das fahrlässige Handeln dem exakt gleichen Strafrahmen unterliegt wie die vorsätzliche Begehung.

Ein vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Fahrer seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit kannte oder zumindest billigend in Kauf nahm. Die Gerichte gehen zwar nicht automatisch davon aus, dass ab einem bestimmten Promillewert stets Vorsatz vorliegt, da mit zunehmender Alkoholisierung die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit des Betroffenen abnimmt. Allerdings hat ein extrem hoher Blutalkoholwert, der die absolute Fahrunsicherheitsgrenze weit übersteigt, in der gerichtlichen Praxis eine überaus starke Indizwirkung für ein vorsätzliches Handeln. Ebenso sprechen einschlägige Vorstrafen, das Fahren von Schleichwegen oder Fluchtversuche vor Polizeikontrollen für einen Vorsatz.

Die Fahrlässigkeit hingegen greift dann, wenn der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können und müssen. Durch die allgegenwärtige gesellschaftliche Aufklärung über die Gefahren von Alkohol am Steuer ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einer festgestellten Fahruntüchtigkeit in der Regel kaum zu widerlegen. Dies gilt insbesondere auch für die tückische Restalkoholwirkung am nächsten Morgen, über deren Ausmaß man sich vergewissern muss. Schutzbehauptungen, wie etwa, der Alkohol sei einem heimlich ins Glas gemischt worden, laufen vor Gericht meist ins Leere, da man die eigene Fahrunsicherheit spätestens beim Losfahren hätte spüren müssen.

Welche Strafe droht bei Trunkenheit am Steuer?

Der Gesetzgeber sieht für die Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Wie bereits erwähnt, gilt dieser Strafrahmen sowohl für die vorsätzliche als auch für die fahrlässige Tatbegehung. In der konkreten Strafzumessung führt das vorsätzliche Handeln jedoch zumeist zu empfindlicheren und härteren Strafen.

Neben der reinen Kriminalstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) drohen äußerst einschneidende fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen. Das Gericht geht in aller Regel davon aus, dass jemand, der betrunken fährt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die zwingende Folge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung. Diese Sperrfrist ist oftmals mit der Auflage einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.

Ein weiterer, für viele Beschuldigte überraschender Aspekt betrifft den Versicherungsschutz. Wenn Sie im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit einen Sachschaden an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, ist die Vollkaskoversicherung berechtigt, die Leistung um bis zu 100 Prozent zu kürzen. Selbst bei einer relativen Fahruntüchtigkeit beginnen die Kürzungsquoten häufig bei 50 Prozent und steigen je nach Grad der Alkoholisierung an.

Fahren unter Alkoholeinfluss - § 316 StGB

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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