Fahren unter Alkoholeinfluss – § 316 StGB

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden – nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für Ihren Führerschein und Ihre Freiheit. Welche Promillegrenzen gelten, welche Strafen drohen und wie können Sie sich im Ernstfall verteidigen?
Fahren unter Alkoholeinfluss
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Tommy Kujus

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Kanzlei KUJUS Strafverteidigung in Leipzig, und seit mehr als 13 Jahren als Strafverteidiger tätig.

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten haben, befinden Sie sich in einer enormen Belastungssituation. Möglicherweise wurde Ihr Führerschein bereits vor Ort beschlagnahmt, und Sie fürchten nun um Ihre berufliche Existenz und private Mobilität. In dieser Phase ist es von entscheidender Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren und die juristischen Mechanismen zu verstehen, die nun gegen Sie in Gang gesetzt wurden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Deutschland streng verfolgt, da Alkohol das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung drastisch einschränkt. Bereits geringe Mengen erhöhen das Unfallrisiko massiv; so zeigt die Statistik, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ab 0,5 Promille verdoppelt und ab 1,1 Promille sogar verzehnfacht.

Im Folgenden erklären wir Ihnen detailliert, was der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr rechtlich für Sie bedeutet, welche Konsequenzen auf Sie zukommen und wo strategische Ansatzpunkte für eine effektive Strafverteidigung liegen.

Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr sanktioniert das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, wenn der Fahrer aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr in der Lage ist, dieses sicher zu steuern. Das Gesetz schützt hierbei die Allgemeinheit vor den Gefahren, die von fahruntüchtigen Personen ausgehen.

Dabei beschränkt sich der Begriff des Fahrzeugs keineswegs nur auf klassische Personenkraftwagen. Auch Fahrräder, E-Scooter und sogar Boote gelten rechtlich als Fahrzeuge. Ein feiner, aber für die Verteidigung oftmals entscheidender Unterschied besteht in der genauen Definition des „Führens“. Das bloße Schieben eines Fahrrades stellt beispielsweise kein Führen im juristischen Sinne dar. Zudem ist der Versuch der Trunkenheitsfahrt nicht strafbar; die Rechtsprechung verlangt für eine Vollendung der Tat, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Wer sich lediglich angetrunken in sein Auto setzt und den Motor startet, ohne loszurollen, hat den Straftatbestand noch nicht verwirklicht. Wird man jedoch schlafend am Steuer aufgefunden, kann der Abstellort des Fahrzeugs vor Gericht als Indiz dafür gewertet werden, dass das Auto zuvor in betrunkenem Zustand dorthin bewegt wurde.

Fahren unter Alkoholeinfluss - § 316 StGB

Ein Unfall ist für eine Strafbarkeit keineswegs erforderlich

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Beschuldigten ist die Annahme, man müsse einen Schaden verursacht haben, um sich strafbar zu machen. Bei der Trunkenheit im Verkehr handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, dass ein wie auch immer gearteter Zwischenfall oder ein Unfall absolut nicht erforderlich ist. Allein die Tatsache, dass Sie in einem Zustand absoluter oder relativer Fahruntüchtigkeit am öffentlichen Verkehr teilgenommen haben, genügt für den Vorwurf. Sollte es jedoch tatsächlich zu einem Unfall oder einem Beinahe-Crash gekommen sein, steht sofort der weitaus gravierendere Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB im Raum.

Der feine Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Das deutsche Strafrecht unterscheidet bei Trunkenheitsfahrten zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine absolute Besonderheit im Kernstrafrecht ist hierbei, dass das fahrlässige Handeln dem exakt gleichen Strafrahmen unterliegt wie die vorsätzliche Begehung.

Ein vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Fahrer seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit kannte oder zumindest billigend in Kauf nahm. Die Gerichte gehen zwar nicht automatisch davon aus, dass ab einem bestimmten Promillewert stets Vorsatz vorliegt, da mit zunehmender Alkoholisierung die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit des Betroffenen abnimmt. Allerdings hat ein extrem hoher Blutalkoholwert, der die absolute Fahrunsicherheitsgrenze weit übersteigt, in der gerichtlichen Praxis eine überaus starke Indizwirkung für ein vorsätzliches Handeln. Ebenso sprechen einschlägige Vorstrafen, das Fahren von Schleichwegen oder Fluchtversuche vor Polizeikontrollen für einen Vorsatz.

Die Fahrlässigkeit hingegen greift dann, wenn der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können und müssen. Durch die allgegenwärtige gesellschaftliche Aufklärung über die Gefahren von Alkohol am Steuer ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einer festgestellten Fahruntüchtigkeit in der Regel kaum zu widerlegen. Dies gilt insbesondere auch für die tückische Restalkoholwirkung am nächsten Morgen, über deren Ausmaß man sich vergewissern muss. Schutzbehauptungen, wie etwa, der Alkohol sei einem heimlich ins Glas gemischt worden, laufen vor Gericht meist ins Leere, da man die eigene Fahrunsicherheit spätestens beim Losfahren hätte spüren müssen.

Welche Strafe droht bei Trunkenheit am Steuer?

Der Gesetzgeber sieht für die Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Wie bereits erwähnt, gilt dieser Strafrahmen sowohl für die vorsätzliche als auch für die fahrlässige Tatbegehung. In der konkreten Strafzumessung führt das vorsätzliche Handeln jedoch zumeist zu empfindlicheren und härteren Strafen.

Neben der reinen Kriminalstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) drohen äußerst einschneidende fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen. Das Gericht geht in aller Regel davon aus, dass jemand, der betrunken fährt, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die zwingende Folge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung. Diese Sperrfrist ist oftmals mit der Auflage einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.

Ein weiterer, für viele Beschuldigte überraschender Aspekt betrifft den Versicherungsschutz. Wenn Sie im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit einen Sachschaden an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, ist die Vollkaskoversicherung berechtigt, die Leistung um bis zu 100 Prozent zu kürzen. Selbst bei einer relativen Fahruntüchtigkeit beginnen die Kürzungsquoten häufig bei 50 Prozent und steigen je nach Grad der Alkoholisierung an.

Fahren unter Alkoholeinfluss - § 316 StGB

Häufige Fragen (FAQ-Sektion)

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland und welche Sanktionen drohen bei Verstößen ab 0,3, 0,5 oder 1,1 Promille?

In Deutschland ist das Sanktionssystem bei Fahrten unter Alkoholeinfluss mehrstufig aufgebaut und unterscheidet strikt zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Liegt Ihr Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille und zeigen Sie dabei ein völlig unauffälliges Fahrverhalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ein Erstverstoß in diesem Bereich wird in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht der Gesetzgeber von der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer mit diesem oder einem höheren Wert ein Kraftfahrzeug führt, begeht unwiderlegbar eine Straftat, unabhängig davon, ob er noch perfekt geradeaus fahren konnte oder Ausfallerscheinungen zeigte.

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Die Grenze zwischen einem bloßen Bußgeldverfahren und einem Strafverfahren ist fließend und hängt nicht nur vom gemessenen Promillewert, sondern maßgeblich von Ihrem Fahrverhalten ab. Während Werte bis 1,09 Promille bei unauffälliger Fahrweise als Ordnungswidrigkeit gelten, kippt diese rechtliche Bewertung augenblicklich, sobald alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten. In solchen Fällen wird aus dem vermeintlichen Bußgeld sofort ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat. Ein zentrales Beweismittel ist hierbei die Blutprobe, welche seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 ohne richterliche Anordnung direkt von der Polizei angeordnet werden darf. Eine strategische Verteidigung wird jedoch stets prüfen, ob die Entnahme korrekt dokumentiert wurde und die Analyseverfahren den wissenschaftlichen Standards entsprachen.

0,3 bis unter 0,5 Promille: Niedriger Promillewert ist kein Freifahrtschein!

Viele Autofahrer wähnen sich bei Werten unter 0,5 Promille in völliger Sicherheit. Dies ist ein überaus gefährlicher Irrtum. Wenn Sie mit einem Wert von beispielsweise 0,35 Promille in eine Kontrolle geraten und zuvor Schlangenlinien gefahren sind, beim Aussteigen torkeln oder unangemessen riskant überholt haben, befinden Sie sich im Bereich der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. In Kombination mit diesen Ausfallerscheinungen wertet das Gesetz auch niedrige Promillewerte als Straftat. Sie müssen sich in diesem Fall ebenso wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten, als hätten Sie die 1,1-Promille-Marke gerissen.

Mit 1,1 Promille am Steuer erwischt: Welche Strafe droht Ihnen nun?

Erreicht oder überschreitet die Blutanalyse den Wert von 1,1 Promille, gelten Sie vor dem Gesetz als absolut fahruntüchtig. Das Gericht hat hier keinen Ermessensspielraum mehr bezüglich der Frage, ob Sie die Situation noch im Griff hatten. Ihnen droht eine einkommensabhängige Geldstrafe, die sich bei Ersttätern oft im Bereich eines vollen Monatsnettogehalts bewegt, oder in gravierenden Fällen eine Freiheitsstrafe. Der Führerschein wird Ihnen im Regelfall entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgesetzt, die selten unter sechs Monaten liegt. Ein solcher Vorwurf führt bei einer Verurteilung zudem zwingend zu einem Eintrag im Bundeszentralregister, was sich auf erweiterte Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Berufszweigen verheerend auswirken kann.

Alkohol am Steuer von E-Scooter, E-Bike und Fahrrad: Bußgelder und Strafen

E-Scooter sind gesetzlich als vollwertige Kraftfahrzeuge eingestuft. Wer betrunken auf einem E-Scooter fährt, riskiert daher exakt die gleichen Strafen und den Entzug des regulären Kfz-Führerscheins wie ein Autofahrer. Die Rechtsprechung weigert sich in den meisten Fällen, den E-Scooter milder zu beurteilen. Auch Radfahrer bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Zwar liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern nach der aktuellen Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Wird dieser Wert jedoch erreicht, machen Sie sich auch auf dem Fahrrad strafbar und riskieren nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Anordnung einer MPU und den Verlust Ihres Auto-Führerscheins. E-Bikes, die den Fahrer nur bis 25 km/h unterstützen, werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, während schnellere S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge gelten.

Alkohol am Steuer unter 21 – welche Strafen drohen?

Für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland eine strikte Null-Promille-Grenze. Verstöße gegen dieses absolute Alkoholverbot werden massiv sanktioniert. Selbst wenn der Promillewert so gering ist, dass er für ältere Fahrer völlig folgenlos bliebe, drohen jungen Fahrern ein empfindliches Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister.

Alkohol am Steuer in der Probezeit: Welche Folgen drohen Fahranfängern?

Analog zu den Fahrern unter 21 Jahren gilt auch für alle Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit das absolute Alkoholverbot. Neben dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg wird zwingend die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Die weitreichendste Konsequenz ist jedoch, dass sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre verlängert.

Alkohol am Steuer bei Unfall: Ist der Führerschein weg?

Kommt es infolge der Alkoholisierung zu einem Verkehrsunfall, ändert sich die rechtliche Ausgangslage nochmals drastisch zu Ihren Ungunsten. Ein Unfall ist der Inbegriff der konkreten Gefährdung anderer, weshalb in diesen Fällen regelmäßig nicht mehr nur wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern wegen der ungleich härter bestraften Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt wird. In dieser Konstellation ist der Führerschein fast ausnahmslos sofort entzogen, und die Staatsanwaltschaft wird das Fahrzeug als potenzielles Beweismittel beschlagnahmen. Bei einem Unfall mit Personenschaden verschärfen sich die drohenden Strafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung. In einer solchen Lage ist das sofortige Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden und das Einschalten eines versierten Strafverteidigers absolut unerlässlich.

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