Fahrverbot – § 44 StGB

Ein Fahrverbot kann plötzlich alles verändern: Der Führerschein ist weg, und der Alltag wird zur Herausforderung. Doch was bedeutet ein Fahrverbot genau? Wann droht es, und wie können Sie darauf reagieren?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Fahrverbot
Das steht im Gesetz: § 44 StGB

(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

(2) Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt.

(3) Ist ein Führerschein amtlich zu verwahren oder das Fahrverbot in einem ausländischen Führerschein zu vermerken, so wird die Verbotsfrist erst von dem Tage an gerechnet, an dem dies geschieht. In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Werden gegen den Täter mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen. Die Verbotsfrist auf Grund des früher wirksam gewordenen Fahrverbots läuft zuerst. Werden Fahrverbote gleichzeitig wirksam, so läuft die Verbotsfrist auf Grund des früher angeordneten Fahrverbots zuerst, bei gleichzeitiger Anordnung ist die frühere Tat maßgebend.

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Wenn gegen Sie im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens der Vorwurf einer Straftat erhoben wird, steht oftmals nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe im Raum, sondern auch ein massiver Eingriff in Ihre persönliche und berufliche Mobilität. Der zeitweise Verlust des Führerscheins stellt für viele Beschuldigte eine existenzbedrohende Maßnahme dar. Dennoch sind Sie dem drohenden Entzug der Fahrberechtigung nicht schutzlos ausgeliefert. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie lässt sich oftmals Schlimmeres verhindern, die Dauer verkürzen oder eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Lebensumstände finden. Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich, was auf Sie zukommt und wie ein erfahrener Strafverteidiger Sie in dieser belastenden Situation strategisch durch das Verfahren führt.

Was ist das Fahrverbot gemäß § 44 StGB?

Das Fahrverbot ist im deutschen Strafrecht in § 44 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und stellt in seiner Rechtsnatur eine sogenannte Nebenstrafe dar. Dies bedeutet, dass ein Gericht ein Fahrverbot niemals isoliert aussprechen kann, sondern immer nur zusätzlich zu einer Hauptstrafe, also neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Maßnahme in erster Linie einen spezialpräventiven Zweck. Das Fahrverbot soll auf den Verurteilten als eindringlicher Denkzettel wirken, um ihm die Konsequenzen seines leichtsinnigen oder nachlässigen Verhaltens vor Augen zu führen und ihn künftig von weiteren Straftaten abzuhalten. Da die Möglichkeit, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, ein fundamentaler Ausdruck individueller Mobilität und essenziell für die Gestaltung des Arbeits- und Privatlebens ist, wirkt sich ein Fahrverbot als sehr spürbares und empfindliches Übel aus.

Besonders wichtig für Sie als Beschuldigten ist die Unterscheidung zwischen dem zeitlich befristeten Fahrverbot und der dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese beiden Begriffe werden im juristischen Alltag streng getrennt. Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, bleibt Ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis rechtlich bestehen, sie ruht lediglich für den vom Gericht angeordneten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Sperrfrist erhalten Sie Ihr Führerscheindokument automatisch zurück und dürfen sofort wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB wird Ihnen die Fahrberechtigung hingegen vollständig und dauerhaft aberkannt. Sie müssen diese nach Ablauf einer oftmals langen Sperrfrist komplett neu beantragen, was nicht selten mit weiteren Hürden verbunden ist.

Fahrverbot - § 44 StGB

Für welche Vergehen und Straftaten wird ein Fahrverbot verhängt?

Traditionell denkt man bei einem Fahrverbot an die klassischen Verkehrsstraftaten. In der Tat benennt das Gesetz Straftaten, die unmittelbar beim Führen eines Kraftfahrzeugs begangen werden. Hierzu zählen schwerwiegende Vorwürfe wie die Trunkenheitsfahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch eine fahrlässige Körperverletzung, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde. Ebenso erfasst das Gesetz Straftaten, die unter Verletzung der spezifischen Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen werden, etwa wenn Sie Ihr Fahrzeug wissentlich einer Person überlassen, die stark betrunken ist oder gar keinen Führerschein besitzt.

Eine weitere wichtige Fallgruppe sind die sogenannten Zusammenhangstaten. Hierbei muss die Tat nicht zwingend ein reines Verkehrsdelikt sein, es reicht aus, wenn das Fahrzeug zur Vorbereitung oder Durchführung der Straftat eingesetzt wurde. Die Gerichte legen diesen Zusammenhang sehr weit aus. So können bereits der Abtransport von Diebesgut in einem PKW, die Nutzung des Autos für den illegalen Drogenhandel oder körperliche Übergriffe nach einem Streit um einen Parkplatz ein Fahrverbot nach sich ziehen. Zu den Kraftfahrzeugen zählen übrigens nicht nur Autos und Motorräder, sondern auch E-Scooter oder motorisierte Krankenfahrstühle.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Anwendungsmöglichkeiten des Fahrverbots massiv ausgeweitet. Inzwischen kann ein Fahrverbot auch bei Kriminalitätsformen verhängt werden, die absolut keinen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen. Diese Neuregelung zielt auf die leichte bis mittlere Kriminalität ab. Das Fahrverbot dient hier den Gerichten als Instrument, um beispielsweise eine kurze Gefängnisstrafe zu vermeiden oder wenn eine reine Geldstrafe bei einem vermögenden Täter keinen ausreichenden Eindruck hinterlassen würde. Gerade bei Straftaten im Unternehmensbereich, bei denen eventuell das Unternehmen die Geldstrafe übernimmt, kann das den Beschuldigten persönlich treffende Fahrverbot eine deutlich effektivere Sanktion darstellen.

Welche Strafe und Dauer droht bei einem Fahrverbot?

Wenn Sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann die Dauer des gerichtlichen Fahrverbots nach § 44 StGB mindestens einen Monat und maximal sechs Monate betragen. Handelt es sich hingegen um ein Verfahren vor dem Jugendgericht, ist die Höchstdauer auf drei Monate begrenzt, um den erzieherischen Zeitraum für Jugendliche und Heranwachsende überschaubar zu halten. Die genaue Länge des Fahrverbots steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Strafzumessung.

Aus Sicht der Strafverteidigung ist hierbei ein juristischer Mechanismus von zentraler Bedeutung: die sogenannte Wechselwirkung zwischen der Hauptstrafe und der Nebenstrafe. Das Gesetz schreibt vor, dass die Geld- oder Freiheitsstrafe und das Fahrverbot in der Summe das Maß Ihrer individuellen Tatschuld nicht überschreiten dürfen. Ein erfahrener Verteidiger wird in der Hauptverhandlung genau an diesem Punkt ansetzen und mit dem Gericht verhandeln. Häufig gelingt es durch geschickte Argumentation, das Gericht davon zu überzeugen, das Fahrverbot ganz entfallen zu lassen oder zumindest zeitlich deutlich zu verkürzen, wenn im Gegenzug eine angemessene Erhöhung der Geldstrafe akzeptiert wird.

Ausnahmen und Verteidigungsstrategien: Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Nicht jedes drohende Fahrverbot muss zwangsläufig in voller Härte vollstreckt werden. Zwar ist ein Fahrverbot beispielsweise bei einer strafrechtlichen Trunkenheitsfahrt in der Regel gesetzlich zwingend vorgesehen, jedoch gibt es auch hier Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine bewährte Strategie ist der Nachweis eines außergewöhnlichen Härtefalls. Wenn Ihnen durch das Fahrverbot der unmittelbare Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder die Vernichtung Ihrer beruflichen Existenz droht, kann das Gericht unter sehr engen Voraussetzungen von der Verhängung absehen. Allerdings reicht die bloße berufliche Unbequemlichkeit hierfür nicht aus; Sie müssen nachweisen, dass Sie alle zumutbaren Alternativen, wie etwa die Inanspruchnahme von Urlaub, die vorübergehende Einstellung eines Ersatzfahrers oder notfalls sogar eine Kreditaufnahme, ausgeschöpft haben.

Ein weiteres hocheffektives Werkzeug der Verteidigung ist die Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten. Anstatt Ihnen das Fahren pauschal zu verbieten, kann das Gericht anordnen, dass Sie das Fahrverbot nur für bestimmte Fahrerlaubnisklassen trifft. Dies ist eine exzellente Lösung für Berufskraftfahrer, denen es beispielsweise gestattet werden kann, weiterhin ihren LKW beruflich zu steuern, während ihnen das Fahren von privaten PKWs für einige Monate untersagt wird. Ebenso kann einem Landwirt erlaubt werden, weiterhin seinen Traktor zu fahren, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Zusätzlich bietet der Faktor Zeit oftmals einen rettenden Anker. Ein Fahrverbot verliert seine erzieherische Denkzettelfunktion, wenn zwischen der Tat und der gerichtlichen Verurteilung zu viel Zeit verstrichen ist. In der juristischen Praxis der Oberlandesgerichte hat sich eine Grenze von etwa zwei Jahren etabliert. Wenn das Verfahren außergewöhnlich lange dauert – ohne dass Sie diese Verzögerung selbst verschuldet haben – und Sie sich in dieser Zeit absolut verkehrsgerecht verhalten haben, kann oftmals erfolgreich dafür argumentiert werden, dass das Fahrverbot heute keinen spezialpräventiven Zweck mehr erfüllt und somit entfallen muss.

Fahrverbot - § 44 StGB

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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