Fahrverbot – § 44 StGB

Ein Fahrverbot kann plötzlich alles verändern: Der Führerschein ist weg, und der Alltag wird zur Herausforderung. Doch was bedeutet ein Fahrverbot genau? Wann droht es, und wie können Sie darauf reagieren?

Inhalt

(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

(2) Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot vermerkt.

(3) Ist ein Führerschein amtlich zu verwahren oder das Fahrverbot in einem ausländischen Führerschein zu vermerken, so wird die Verbotsfrist erst von dem Tage an gerechnet, an dem dies geschieht. In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

(4) Werden gegen den Täter mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen. Die Verbotsfrist auf Grund des früher wirksam gewordenen Fahrverbots läuft zuerst. Werden Fahrverbote gleichzeitig wirksam, so läuft die Verbotsfrist auf Grund des früher angeordneten Fahrverbots zuerst, bei gleichzeitiger Anordnung ist die frühere Tat maßgebend.

Fahrverbot (§ 44 StGB)

Ein Fahrverbot gehört zu den häufigsten Sanktionen bei Verkehrsdelikten. Es soll Betroffene spürbar treffen, ohne gleich ihre Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen. Doch was genau bedeutet ein Fahrverbot? Wie lange gilt es, und wann kann es angeordnet werden? Dieser Beitrag erklärt Ihnen laienverständlich, wann ein Fahrverbot droht, wie es sich vom Entzug der Fahrerlaubnis unterscheidet und was Sie beachten sollten, wenn Sie eine solche Maßnahme erwartet.

Was ist ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, wird aber für die Dauer des Fahrverbots ruhend gestellt. Diese Maßnahme ist in § 44 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und kann als sogenannte Nebenstrafe zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch im Bußgeldverfahren (z. B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) kann ein Fahrverbot angeordnet werden.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Die Dauer eines Fahrverbots beträgt mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate. In dieser Zeit dürfen Sie kein Fahrzeug führen – egal ob privat oder beruflich. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Straftat wegen Fahrens trotz Fahrverbots (§ 21 StVG). Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Stelle. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Sperrfrist.

Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Ein Fahrverbot kommt insbesondere bei Verkehrsdelikten in Betracht, bei denen eine spürbare Sanktion erforderlich ist, aber der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis unverhältnismäßig wäre. Typische Fälle sind:

– Geschwindigkeitsüberschreitungen,
– Alkohol- oder Drogenfahrten mit geringen Werten,
– Rotlichtverstöße,
– Abstandsverstöße auf der Autobahn,
– wiederholte Verkehrsverstöße in kurzer Zeit.

Im Strafverfahren kann das Fahrverbot auch bei allgemeinen Straftaten verhängt werden, wenn der Täter im Zusammenhang mit einem Fahrzeug gehandelt hat – etwa bei Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis

Das Fahrverbot darf nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) verwechselt werden. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen – sie ruht lediglich für eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug hingegen wird die Fahrerlaubnis komplett aufgehoben. Nach einer Sperrfrist müssen Sie sie neu beantragen – und unter Umständen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mann wird mit 35 km/h zu schnell in einer 50er-Zone geblitzt. Es ist sein zweiter Verstoß dieser Art innerhalb eines Jahres. Neben einem Bußgeld wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Er muss seinen Führerschein abgeben, darf aber nach Ablauf der Frist wieder fahren. Hätte er stattdessen unter Alkoholeinfluss gestanden, wäre ein Führerscheinentzug möglich gewesen.

Kann das Fahrverbot umgangen oder verschoben werden?

In bestimmten Fällen kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt oder der Antritt verschoben werden. Das ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder wenn besondere familiäre Belastungen vorliegen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde oder des Gerichts. Auch sogenannte „Härtefallanträge“ sind möglich, sollten aber gut begründet sein.

Fahrverbot im Strafverfahren (§ 44 StGB)

Während Fahrverbote im Bußgeldverfahren durch die Verwaltungsbehörden verhängt werden, kann das Strafgericht im Rahmen einer Verurteilung ebenfalls ein Fahrverbot nach § 44 StGB anordnen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Nebenstrafe – vergleichbar mit einem Fahrverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht, aber unabhängig davon. Es wird insbesondere dann verhängt, wenn die Tat einen Zusammenhang zum Straßenverkehr aufweist und eine erzieherische Wirkung beabsichtigt ist.

Häufige Fragen

Wann beginnt das Fahrverbot?

Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Sperrfrist. Eine vorherige Abgabe ist möglich und kann taktisch genutzt werden.

Darf ich beruflich trotzdem fahren?

Nein – während des Fahrverbots dürfen Sie kein Fahrzeug führen, auch nicht beruflich. Ein Verstoß gilt als Straftat und kann weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Kann ich das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

In Ausnahmefällen ja – etwa wenn der Verlust des Führerscheins eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Gerichte prüfen solche Anträge jedoch streng.

Was passiert, wenn ich trotzdem fahre?

Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Es drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – und unter Umständen der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis.

Anzeige erhalten?

Ein drohendes Fahrverbot ist oft mehr als nur eine Unannehmlichkeit – gerade wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. Doch nicht jedes Fahrverbot ist rechtlich zwingend. In vielen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt sind oder ob das Verfahren eingestellt oder die Maßnahme abgemildert werden kann. Auch Verfahrensfehler oder technische Mängel bei Messungen können entscheidend sein.

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