Meineid

Schnell kann insbesondere das Lügen vor Gericht unter Eid zu einem strafbaren Meineid führen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Strafen drohen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Bekannt aus

Tommy Kujus
Strafverteidiger

Aktualisiert am 07.01.2025

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Was ist Meineid?

Definition und rechtliche Einordnung

Ein Meineid liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich eine falsche Aussage macht, obwohl sie zuvor vereidigt wurde. Der Meineid ist in § 154 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und gehört zu den schwersten Straftaten gegen die Rechtspflege. Der Tatbestand schützt die Integrität der inländischen staatlichen Rechtspflege, also die Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts. Der Eid dient dabei als zentrales Instrument, um die Wahrhaftigkeit von Aussagen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren sicherzustellen.

Warum ist der Meineid strafbar?

Der Meineid gefährdet die Wahrheitsfindung und die Funktionsfähigkeit der Justiz. In einem Rechtssystem, das auf Beweisen, Aussagen und deren Glaubwürdigkeit beruht, ist die Vereidigung ein feierlicher Akt, der die Aussage als besonders verbindlich kennzeichnet. Wenn dieser Akt durch eine vorsätzliche Falschaussage untergraben wird, verliert das Justizsystem an Glaubwürdigkeit. Daher wird der Meineid als Verbrechen eingestuft, um dessen abschreckende Wirkung zu verstärken.

Historische Entwicklung des Meineids

Die Bedeutung des Meineids lässt sich bis in das römische Recht zurückverfolgen. Damals galt der Eid als heilige Verpflichtung, die nicht nur vor Menschen, sondern auch vor Göttern abgelegt wurde. Ein Eidbruch wurde als schweres Vergehen angesehen, das nicht nur juristische, sondern auch moralische und religiöse Konsequenzen hatte. Im deutschen Strafrecht hat sich diese hohe Bewertung bis heute erhalten.


Voraussetzungen für die Strafbarkeit nach § 154 StGB

Damit ein Meineid strafbar ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Tatsubjekt: Wer kann einen Meineid begehen?

Grundsätzlich kann jeder, der zur Eidesleistung verpflichtet ist, einen Meineid begehen. Dazu gehören Zeugen, Sachverständige und Parteien in bestimmten Verfahren. Ausgenommen sind:

  • Angeklagte: Diese dürfen im Rahmen ihrer Verteidigung auch die Unwahrheit sagen, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.
  • Eidesunmündige Personen: Personen unter 18 Jahren (§ 60 StPO) oder solche, die aufgrund geistiger Einschränkungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung eines Eides zu verstehen, sind von der Eidespflicht ausgeschlossen.

Tathandlung: Was macht eine Aussage zum Meineid?

Die Tathandlung des Meineids besteht in einer vorsätzlichen Falschaussage unter Eid. Dazu gehören:

  • Aussagen: Diese müssen mündlich erfolgen und Tatsachen betreffen, die objektiv überprüfbar sind. Schriftliche Aussagen fallen nicht unter § 154 StGB.
  • Falschheit der Aussage: Die Aussage ist objektiv falsch, wenn sie nicht mit der Realität übereinstimmt. Subjektive Meinungen oder Werturteile sind hiervon ausgeschlossen.

Beeidigung:

Die falsche Aussage muss durch einen Eid bekräftigt werden. Die Eidesleistung erfolgt gemäß § 64 StPO durch das Schwören der Eidesformel: „Ich schwöre, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Tatsituation: Wo kann ein Meineid begangen werden?

Ein Meineid ist nur strafbar, wenn er vor einer zur Eidesabnahme befugten Stelle erfolgt. Dazu zählen:

  • Gerichte: Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte.
  • Notare und Rechtspfleger: In besonderen Verfahren, z. B. in Erbschaftsangelegenheiten.
    Nicht zuständig sind hingegen Polizei, Staatsanwaltschaft oder private Schiedsgerichte.

Vorsatz:

Für die Strafbarkeit des Meineids ist Vorsatz erforderlich. Der Täter muss bewusst und willentlich eine falsche Aussage unter Eid abgeben. Ein Irrtum über die Wahrheit der Aussage kann den Vorsatz ausschließen.


Strafrechtliche Konsequenzen bei Meineid

Strafmaß nach § 154 StGB

Der Meineid wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt werden. Eine Geldstrafe ist nicht möglich. Minder schwere Fälle können vorliegen, wenn der Täter beispielsweise unter massivem Druck gehandelt hat oder besondere persönliche Umstände vorliegen.

Milderungsgründe und Strafausschluss

Das Gericht hat in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder ganz von einer Bestrafung abzusehen:

  • Rechtzeitige Berichtigung: Wenn der Täter seine falsche Aussage rechtzeitig berichtigt, bevor sie Auswirkungen auf das Verfahren hat, kann dies strafmildernd wirken (§ 158 StGB).
  • Gefahrenabwehr: Wenn der Täter aus Not oder zur Abwehr einer Gefahr für sich oder Angehörige handelte, kann die Strafe gemildert werden (§ 157 StGB).

Verjährung von Meineid

Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre (§ 78 Abs. 3 StGB). Innerhalb dieser Zeit kann die Straftat strafrechtlich verfolgt werden.

Offizialdelikt

Der Meineid ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Tat von Amts wegen zu verfolgen, sobald sie Kenntnis davon erhält. Ein Strafantrag ist nicht erforderlich.


Verteidigungsstrategien bei Meineid

Wie kann sich ein Angeklagter verteidigen?

Eine Verteidigung bei Meineid erfordert eine sorgfältige Prüfung der Umstände, unter denen die Aussage getätigt wurde. Zu den häufigsten Strategien gehören:

  • Fehlender Vorsatz: Nachweis, dass der Täter glaubte, wahrheitsgemäß auszusagen.
  • Formfehler: Überprüfung, ob die Eidesbelehrung korrekt durchgeführt wurde.
  • Unklare Fragestellung: Wenn die Fragen des Gerichts missverständlich waren, kann dies die Verantwortung des Täters mindern.

Rolle von Beweisen und Zeugenaussagen

In Meineid-Verfahren sind Beweise und Zeugenaussagen von zentraler Bedeutung. Insbesondere Widersprüche in Aussagen anderer Beteiligter können genutzt werden, um die Falschheit der ursprünglichen Aussage infrage zu stellen.


Fallbeispiel: Der Fall Kardinal Woelki

Der Fall Kardinal Woelki, der beschuldigt wurde, eine falsche Aussage unter Eid gemacht zu haben, zeigt die Schwierigkeiten bei der Verfolgung eines Meineids. Die Verteidigung argumentierte, dass keine bewusste Täuschung vorlag. Der Fall macht deutlich, wie schwierig der Nachweis des Vorsatzes in Meineid-Verfahren sein kann und welche zentrale Rolle die Beweisführung spielt.


Besonderheiten: Versuch und fahrlässiger Meineid

Versuch eines Meineids

Der Versuch eines Meineids ist gemäß § 23 StGB strafbar. Dieser liegt vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat unmittelbar ansetzt. Beispiel: Ein Zeuge beginnt mit einer Falschaussage unter Eid, wird jedoch unterbrochen, bevor er die Aussage beendet.

Fahrlässiger Meineid

Gemäß § 161 StGB ist auch fahrlässiger Meineid strafbar. Dies tritt ein, wenn der Täter die Unwahrheit seiner Aussage aufgrund mangelnder Sorgfalt nicht erkennt. Der Strafrahmen hierfür ist deutlich milder, was die geringere subjektive Schuld widerspiegelt.


Fazit: Bedeutung des Meineids im Rechtsstaat

Der Meineid ist nicht nur eine schwere Straftat, sondern auch ein Angriff auf die Glaubwürdigkeit der Justiz. Ohne die Verlässlichkeit von Aussagen unter Eid wäre die Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren massiv gefährdet. Gleichzeitig zeigt die Komplexität der gesetzlichen Regelungen, dass eine fundierte Verteidigung entscheidend sein kann, um ungerechtfertigte Verurteilungen zu vermeiden. Der Meineid bleibt eine Straftat, die auch in der modernen Rechtsprechung höchste Aufmerksamkeit verdient.


FAQs zu Meineid

1. Was ist ein Meineid?
Ein Meineid liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich unter Eid falsch aussagt (§ 154 StGB).

2. Was unterscheidet Meineid von einer Falschaussage?
Eine Falschaussage (§ 153 StGB) erfolgt ohne Vereidigung. Der Meineid setzt die bewusste Verletzung eines zuvor geleisteten Eides voraus.

3. Welche Strafe droht bei Meineid?
Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen sechs Monate. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

4. Wann verjährt ein Meineid?
Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre.

5. Ist der Versuch eines Meineids strafbar?
Ja, bereits der Versuch einer falschen Aussage unter Eid wird strafrechtlich verfolgt.

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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