Privatklage

Nicht jede Straftat wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt – doch das bedeutet nicht, dass Sie als Geschädigter keine rechtlichen Möglichkeiten haben. Mit einer Privatklage können Sie bestimmte Delikte, wie Beleidigung oder Sachbeschädigung, eigenständig vor Gericht bringen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Privatklage 2 1
Inhalt
Picture of Tommy Kujus
Tommy Kujus

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Kanzlei KUJUS Strafverteidigung in Leipzig, und seit mehr als 13 Jahren als Strafverteidiger tätig.

Privatklage im Strafverfahren

Im deutschen Strafrecht ist es grundsätzlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftaten zu verfolgen. In bestimmten Fällen kann jedoch der Geschädigte selbst aktiv werden: durch die sogenannte Privatklage. Dabei bringt nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die betroffene Person eine Anklage vor Gericht – etwa bei Beleidigung oder einfacher Körperverletzung. Dieses Verfahren bietet Betroffenen eine Möglichkeit, sich strafrechtlich zur Wehr zu setzen, wenn der Staat kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat sieht.

Was ist eine Privatklage?

Die Privatklage ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das es einer geschädigten Person ermöglicht, bestimmte Straftaten selbst zur Anklage zu bringen – ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Grundlage hierfür sind die §§ 374 bis 394 der Strafprozessordnung (StPO). Sie kommt vor allem bei sogenannten Privatklagedelikten zum Einsatz, bei denen kein schwerwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Abgrenzung zur öffentlichen Anklage

Im Normalfall entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat verfolgt wird. Wird das Verfahren jedoch eingestellt – etwa weil das öffentliche Interesse verneint wird – kann der Verletzte selbst Klage erheben. Dabei übernimmt er die Rolle der Staatsanwaltschaft: Er muss die Klage einreichen, Beweise vorlegen und das Verfahren aktiv betreiben.

Privatklage

Bei welchen Straftaten ist eine Privatklage möglich?

Die Privatklage ist nur bei bestimmten Straftaten zulässig, etwa:

– Beleidigung (§ 185 StGB)
– Üble Nachrede (§ 186 StGB)
– Verleumdung (§ 187 StGB)
– Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
– Körperverletzung (§ 223 StGB, soweit keine schwere Folge eintritt)
– Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
– Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)

Voraussetzungen für eine Privatklage

Vor der Einreichung einer Privatklage müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel ein vorheriger Sühneversuch bei einer Schiedsstelle. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Nur wenn dieser Versuch scheitert, ist die Klage zulässig.

Außerdem muss bei Antragsdelikten ein wirksamer Strafantrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren beginnt mit der schriftlichen Einreichung der Klage beim zuständigen Amtsgericht. Der Kläger muss dabei den Sachverhalt schildern, Beweise angeben und den Nachweis über den erfolgten Sühneversuch beifügen. Danach prüft das Gericht, ob die Klage zulässig ist. Wird sie angenommen, folgt die Hauptverhandlung, in der der Privatkläger die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt.

Kosten und Risiken

Ein Privatklageverfahren ist mit Kosten verbunden. Diese trägt zunächst der Kläger – darunter Gerichts- und Anwaltskosten. Wird der Angeklagte verurteilt, kann das Gericht ihm die Kosten auferlegen. Wird er freigesprochen, verbleiben die Kosten beim Kläger. Für einkommensschwache Kläger besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Privatklage gegen Jugendliche?

Gegen Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Privatklage grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren ist eine Privatklage unter Umständen möglich – abhängig davon, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Praktische Bedeutung der Privatklage

In der Praxis spielt die Privatklage heute nur noch eine untergeordnete Rolle. Statistisch gesehen wird sie in weniger als einem Promille der Strafverfahren genutzt. Das liegt vor allem daran, dass Kläger kaum Verurteilungen erzielen und das Verfahren aufwendig sowie kostenintensiv ist. Kritiker fordern daher seit Längerem eine Reform oder gar Abschaffung des Instituts.

Privatklage

Nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft: Was dann?

Wird ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, etwa weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende der rechtlichen Möglichkeiten. In solchen Fällen kann der Geschädigte mit einer Privatklage selbst tätig werden. Diese Option besteht insbesondere dann, wenn die Staatsanwaltschaft ausdrücklich mitteilt, dass sie das Verfahren nicht weiterverfolgt – etwa bei Beleidigungen oder leichter Körperverletzung. Die Privatklage bietet damit eine Möglichkeit, das Verfahren auch nach Einstellung durch die Behörden in Gang zu setzen und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wann liegt ein öffentliches Interesse vor – und wann nicht?

Ein zentrales Kriterium für die Zulässigkeit der Privatklage ist das Fehlen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieses Interesse wird von der Staatsanwaltschaft beurteilt. Es besteht in der Regel dann, wenn eine Tat von besonderer Schwere ist oder Wiederholungsgefahr besteht. Bei geringfügigen Straftaten wie Beleidigung oder einfacher Sachbeschädigung sieht die Staatsanwaltschaft oft kein öffentliches Interesse – insbesondere, wenn die Beteiligten in einem persönlichen Konflikt stehen. In solchen Fällen verweist sie Betroffene auf den Privatklageweg. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat nicht weiter, gibt dem Geschädigten aber die Möglichkeit, die Angelegenheit auf eigene Initiative gerichtlich zu klären.

Unterschied zur Nebenklage

Die Privatklage ist nicht mit der Nebenklage zu verwechseln. Während der Nebenkläger sich einem bereits laufenden Strafverfahren anschließt, um als Opferrechte wahrzunehmen, steht bei der Privatklage die eigenständige Anklage durch den Geschädigten im Vordergrund. Der wesentliche Unterschied zur Nebenklage liegt also darin, wer das Verfahren betreibt: Bei der Nebenklage führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren, bei der Privatklage hingegen muss der Betroffene selbst Klage einreichen und das gesamte Verfahren eigenständig führen. Auch die Voraussetzungen und Kosten unterscheiden sich erheblich.

Der Sühneversuch: Voraussetzung für die Privatklage

Bevor eine Privatklage überhaupt zulässig ist, muss in den meisten Fällen ein sogenannter Sühneversuch unternommen werden. Dabei handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren, das vor einer staatlich anerkannten Schiedsstelle durchgeführt wird. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen – ohne Gerichtsverfahren. Nur wenn dieser Versuch scheitert oder verweigert wird, kann anschließend eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht werden. Der Nachweis über den erfolglosen Sühneversuch muss der Klageschrift beigelegt werden. Ohne diesen Nachweis wird die Klage in der Regel als unzulässig abgewiesen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Privatklageverfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab, beträgt aber meist mehrere Monate bis über ein Jahr.

Benötige ich einen Anwalt?

Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da der Kläger alle Verfahrensschritte selbst übernehmen muss.

Was passiert, wenn der Angeklagte freigesprochen wird?

Dann trägt der Privatkläger alle Kosten des Verfahrens selbst.

Anzeige erhalten?

Wer eine Anzeige erhält, weil jemand eine Privatklage gegen ihn erhoben hat, sollte die Situation ernst nehmen. Auch wenn keine Staatsanwaltschaft beteiligt ist, handelt es sich um ein reguläres Strafverfahren mit potenziellen Konsequenzen. In solchen Fällen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll, um sich angemessen verteidigen zu können.

Anzeige erhalten?

Sie wurden angezeigt? Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Jetzt ist entschlossenes, aber nicht unüberlegtes Handeln gefragt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich der Strafverteidigung. Kontaktieren Sie uns – Wir helfen Ihnen!

Weitere Beiträge