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Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Viele Menschen sind – verständlicherweise – überrascht, wenn sie „wie aus dem Nichts“ einen Strafbefehl in den Händen halten. Mit der Zustellung eines Strafbefehls ist das Kind allerdings noch nicht unwiderruflich in den Brunnen gefallen. Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Denn Vorsicht: Ein Strafbefehl kommt einem…

Strafrecht und Strafverteidigung
Rechtsanwalt Tommy Kujus klein Profil

Tommy Kujus
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Themen auf dieser Seite

Was ist ein Strafbefehl und was kann ich jetzt tun?

Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein schriftliches Urteil ohne gerichtliche Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl, wenn sie davon ausgeht, dass Ihnen eine Straftat nachgewiesen werden kann, und dass keine Hauptverhandlung erforderlich ist.

Wird der Strafbefehl rechtskräftig, sind Sie verurteilt!

Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Der Strafbefehl wird dann vom Gericht in einer Hauptverhandlung überprüft. Das Verfahren ähnelt dem nach einer Anklage.

Ablauf des Strabefehlsverfahrens

Wie bei einer „klassischen“ Anklageerhebung schließt sich das Strafbefehlsverfahren an das Ermittlungsverfahren an. Ist die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen davon überzeugt, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls, wenn sie die Durchführung einer Hauptverhandlung für entbehrlich hält – etwa dann, wenn die Staatsanwaltschaft von einem Geständnis ausgeht.

Strafbefehl

Erlass des Strafbefehls

Das Gericht erlässt daraufhin regelmäßig den Strafbefehl und veranlasst die Zustellung an den Angeklagten. Allerdings kann das Gericht den Erlass des Strafbefehls auch ablehnen, falls er den Beschuldigten als nicht hinreichend tatverdächtig erachtet oder wenn es den Sachverhalt nicht für ein Strafbefehlsverfahren als geeignet ansieht.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Wird der Strafbefehl zugestellt, kann der Angeklagte binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Erfolgt der Einspruch form- und fristgerecht, findet eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem jeweiligen Amtsgericht statt. An deren Ende steht ein Urteil.

Verfahren nach Einspruch

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht werden alle Zeugen geladen und Beweismittel gesichtet. Das Verfahren gleicht dem nach einer „normalen“ Anklage. Am Ende der Hauptverhandlung ergeht ein eigenes Urteil. Das Gericht ist dabei nicht an die Feststellungen und die (zuvor) festgesetzte Strafe im Strafbefehl gebunden. Das Amtsgericht kann sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Angeklagten vom Strafbefehl abweichen.

Rechtsmittel

Gegen das Urteil des Amtsgerichts kann der Angeklagte Berufung oder Revision einlegen. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts kann wiederum Revision eingelegt werden.

Strafbefehl: So helfen wir Ihnen!

Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.

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