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Untersuchungshaft

Ihr Verwandter, Freund oder Bekannter wurde von der Polizei festgenommen und in die JVA gebracht? Sie haben einen Anruf erhalten, dass die Untersuchungshaft (U-Haft) bzw. ein Haftbefehl vollstreckt wird?

Strafrecht und Strafverteidigung
Rechtsanwalt Tommy Kujus klein Profil

Tommy Kujus
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Themen auf dieser Seite

Erste Hilfe nach einer Verhaftung

Verständlicherweise ist die Panik und Aufregung groß! Umso wichtiger ist es, ruhig und überlegt zu handeln. Die meisten Fehler werden durch vorschnelles und übereifriges Handeln begangen.

Bei einer Verhaftung gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache und handeln Sie nicht vorschnell.

Auch in der U-Haft ist – in der Regel – Besuch möglich. Außerdem können gegen die Haft Rechtsmittel eingelegt werden.

Was ist die Untersuchungshaft?

Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um ein Sicherungsmittel der deutschen Strafprozessordnung. Der Beschuldigte wird – trotz der geltenden Unschuldsvermutung! – in Haft genommen, um das Verfahren abzusichern. Es soll verhindert werden, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entzieht, Beweismittel vernichtet oder weitere Straftaten begeht.

Die Untersuchungshaft kann grundsätzlich bei jedem Delikt angeordnet werden – sie kommt daher bei einer Steuerhinterziehung ebenso in Betracht wie bei einer Körperverletzung, einem Betrug, Raub oder Diebstahl oder bei Drogen-Delikten, also einem Verstoß gegen das BtMG.

Untersuchungshaft

Wann wird U-Haft angeordnet?

Die Untersuchungshaft kann nur angeordnet werden, sofern ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt.

Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Der dringende Tatverdacht wird von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht nach Aktenlage (leider) oft sehr weit ausgelegt.

Zulässige Haftgründe sind insbesondere:

  • Flucht
  • Fluchtgefahr
  • Verdunklungsgefahr
  • Wiederholungsgefahr
  • Besonders schwere Straftaten


Weitere Informationen

Was kann ich jetzt tun?

Die wichtigste Regel lautet: Schweigen! Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Verhaftung eine besonders eindrücklich ist, versuchen die Polizeibeamten häufig, durch “informelle Gespräche” an weitere Informationen zu gelangen. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger, der das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen kann.

Untersuchungshaft: So helfen wir Ihnen!

Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.


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