Was sind „Verbrechen“?
Bei Verbrechen ist eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO ausgeschlossen. Dem gegenüber kommt bei einem Verbrechenstatbestand eine Pflichtverteidigung in Betracht. Was ein Verbrechen ist, ist in § 12 Abs. 1 StGB geregelt.
Beispiele für Verbrechen
Beispiele aus dem StGB für Verbrechen sind u.a.
- Raub
- Räuberischer Diebstahl
- Brandstiftung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Totschlag und Mord
- Besitz kinderpornografischer Schriften
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Geldfälschung
- Meineid
- Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- …
Was sind „Vergehen“?
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Nur bei Vergehen ist bspw. eine Einstellung nach § 153a StPO möglich. Was ein Vergehen ist, ist in § 12 Abs. 2 StGB geregelt.
Beispiele für Vergehen
Das deutsche StGB kennt u.a. folgende Delikte, die als Vergehen eingeordnet werden:
- Diebstahl
- Körperverletzung
- Betrug
- Nötigung
- Nachstellung („Stalking“)
- Beleidigung
- Leistungserschleichung („Schwarzfahren“)
- Trunkenheit im Verkehr
- Besitz von Betäubungsmitteln
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