Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder gar eine Anklageschrift wegen einer Trunkenheitsfahrt erhalten haben, ist die Verunsicherung oft groß. Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung steht für viele Beschuldigte vor allem der drohende Verlust des Führerscheins und damit oft die berufliche Existenz im Mittelpunkt der Sorgen. In einer solchen Situation ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht vorschnell gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Der folgende Beitrag soll Ihnen als Wegweiser dienen, um die juristischen Hintergründe des Vorwurfs zu verstehen und Ihnen erste strategische Orientierung für Ihre Verteidigung zu bieten.
Was ist die Trunkenheit im Verkehr?
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr schützt das allgemeine Interesse an der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs. Der Gesetzgeber bestraft hierbei Personen, die ein Fahrzeug führen, obwohl sie infolge des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage sind, dieses sicher zu steuern. Ein wie auch immer gearteter Zwischenfall, eine Beinahe-Kollision oder gar ein echter Verkehrsunfall ist für eine Strafbarkeit ausdrücklich nicht erforderlich. Es reicht allein die abstrakte Gefahr aus, die von einem fahruntüchtigen Fahrer für die Allgemeinheit ausgeht.
Welche Fahrzeuge und Handlungen fallen unter das Gesetz?
Der Begriff des Fahrzeugs ist im Gesetz weit gefasst und beschränkt sich keinesfalls nur auf das klassische Auto. Neben dem Pkw können auch Fahrräder, E-Scooter, Motorräder sowie Fahrzeuge aus dem Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ein taugliches Tatmittel sein.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist jedoch der juristische Begriff des „Führens“ von zentraler Bedeutung. Ein Fahrzeug wird rechtlich erst dann geführt, wenn es tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Das bloße Sitzen auf dem Fahrersitz und das Starten des Motors reichen für eine vollendete Tat noch nicht aus. Auch das reine Schieben eines Fahrrades stellt rechtlich kein Führen eines Fahrzeugs dar und ist somit nicht strafbar. Da der Versuch einer Trunkenheitsfahrt gesetzlich nicht unter Strafe steht, muss in der Verteidigungspraxis oft genau geprüft werden, ob das Fahrzeug überhaupt schon im juristischen Sinne bewegt wurde. Findet die Polizei eine Person lediglich betrunken und schlafend am Steuer eines stehenden Wagens vor, kann dies zwar ein Indiz sein, liefert aber ohne weitere Beweise nicht zwingend den Nachweis für eine Fahrt.
Wann gilt man rechtlich als fahruntüchtig?
Die Feststellung der Fahruntüchtigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt jedes Ermittlungsverfahrens nach § 316 StGB. Das Gesetz und die Rechtsprechung unterscheiden hierbei streng zwischen zwei verschiedenen Stufen: der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit.
Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit spricht die Justiz, wenn bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,1 Promille festgestellt wurde. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, geht das Gesetz unwiderlegbar davon aus, dass Sie nicht mehr in der Lage waren, ein Fahrzeug sicher zu führen. In diesem Fall ist die Trunkenheitsfahrt per se strafbar, völlig unabhängig davon, ob Sie sich subjektiv noch fahrtüchtig gefühlt haben oder ob Ihre Fahrweise fehlerfrei war. Für Fahrradfahrer greift diese Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit ausnahmsweise erst ab einem Wert von 1,6 Promille.
Liegt Ihr Promillewert unter der kritischen Marke von 1,1, aber mindestens bei 0,3 Promille, spricht man von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. In dieser Konstellation reicht der reine Blutalkoholwert für eine Verurteilung nicht aus. Es müssen zwingend weitere, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler hinzutreten, die belegen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr sicher beherrschen konnten. Solche Umstände können beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, das Auslassen der Fahrspur oder ein besonders riskantes Fahrverhalten sein. Auch hier bieten sich für einen erfahrenen Verteidiger wichtige Ansatzpunkte, um die Beweiskraft der polizeilichen Beobachtungen zu hinterfragen und die individuelle Situation in ein anderes Licht zu rücken.
Neben dem reinen Alkohol am Steuer erfasst das Gesetz selbstverständlich auch die Fahruntüchtigkeit durch andere berauschende Mittel. Hierzu zählen illegale Drogen wie Cannabis, Kokain, Amphetamine oder Ecstasy, aber auch bestimmte Medikamente, bei deren Einnahme Sie sich vorab über die Auswirkungen auf Ihre Fahrtüchtigkeit hätten vergewissern müssen.
Welche Strafe droht bei Trunkenheit im Verkehr?
Wer sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Die konkrete Höhe der Strafe hängt im Einzelfall stark von Ihren individuellen Lebensumständen, Ihrem Verhalten nach der Tat, eventuellen Vorstrafen und vor allem von der gemessenen Blutalkoholkonzentration ab.
Zusätzlich zur eigentlichen Kriminalstrafe drohen gravierende Nebenfolgen, die den Alltag oft weitaus stärker belasten. Regelmäßig wird das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung festlegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern, bevor Sie wieder einen Führerschein beantragen dürfen. Auch versicherungsrechtlich kann die Tat schwerwiegende Konsequenzen haben, da Kaskoversicherungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden unter Alkoholeinfluss die Leistungen erheblich kürzen oder sogar vollständig streichen können.
