Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB

„Don't drink and drive“. Es ist ein Grundsatz, welcher wohl ein jedem bekannt ist. Allerdings kommt es trotzdem immer wieder vor, dass sich Personen unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt.
Trunkenheit im Verkehr
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Tommy Kujus

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Kanzlei KUJUS Strafverteidigung in Leipzig, und seit mehr als 13 Jahren als Strafverteidiger tätig.

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder gar eine Anklageschrift wegen einer Trunkenheitsfahrt erhalten haben, ist die Verunsicherung oft groß. Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung steht für viele Beschuldigte vor allem der drohende Verlust des Führerscheins und damit oft die berufliche Existenz im Mittelpunkt der Sorgen. In einer solchen Situation ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht vorschnell gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Der folgende Beitrag soll Ihnen als Wegweiser dienen, um die juristischen Hintergründe des Vorwurfs zu verstehen und Ihnen erste strategische Orientierung für Ihre Verteidigung zu bieten.

Was ist die Trunkenheit im Verkehr?

Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr schützt das allgemeine Interesse an der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs. Der Gesetzgeber bestraft hierbei Personen, die ein Fahrzeug führen, obwohl sie infolge des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage sind, dieses sicher zu steuern. Ein wie auch immer gearteter Zwischenfall, eine Beinahe-Kollision oder gar ein echter Verkehrsunfall ist für eine Strafbarkeit ausdrücklich nicht erforderlich. Es reicht allein die abstrakte Gefahr aus, die von einem fahruntüchtigen Fahrer für die Allgemeinheit ausgeht.

Welche Fahrzeuge und Handlungen fallen unter das Gesetz?

Der Begriff des Fahrzeugs ist im Gesetz weit gefasst und beschränkt sich keinesfalls nur auf das klassische Auto. Neben dem Pkw können auch Fahrräder, E-Scooter, Motorräder sowie Fahrzeuge aus dem Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ein taugliches Tatmittel sein.

Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist jedoch der juristische Begriff des „Führens“ von zentraler Bedeutung. Ein Fahrzeug wird rechtlich erst dann geführt, wenn es tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Das bloße Sitzen auf dem Fahrersitz und das Starten des Motors reichen für eine vollendete Tat noch nicht aus. Auch das reine Schieben eines Fahrrades stellt rechtlich kein Führen eines Fahrzeugs dar und ist somit nicht strafbar. Da der Versuch einer Trunkenheitsfahrt gesetzlich nicht unter Strafe steht, muss in der Verteidigungspraxis oft genau geprüft werden, ob das Fahrzeug überhaupt schon im juristischen Sinne bewegt wurde. Findet die Polizei eine Person lediglich betrunken und schlafend am Steuer eines stehenden Wagens vor, kann dies zwar ein Indiz sein, liefert aber ohne weitere Beweise nicht zwingend den Nachweis für eine Fahrt.

Wann gilt man rechtlich als fahruntüchtig?

Die Feststellung der Fahruntüchtigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt jedes Ermittlungsverfahrens nach § 316 StGB. Das Gesetz und die Rechtsprechung unterscheiden hierbei streng zwischen zwei verschiedenen Stufen: der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit.

Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit spricht die Justiz, wenn bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,1 Promille festgestellt wurde. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, geht das Gesetz unwiderlegbar davon aus, dass Sie nicht mehr in der Lage waren, ein Fahrzeug sicher zu führen. In diesem Fall ist die Trunkenheitsfahrt per se strafbar, völlig unabhängig davon, ob Sie sich subjektiv noch fahrtüchtig gefühlt haben oder ob Ihre Fahrweise fehlerfrei war. Für Fahrradfahrer greift diese Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit ausnahmsweise erst ab einem Wert von 1,6 Promille.

Liegt Ihr Promillewert unter der kritischen Marke von 1,1, aber mindestens bei 0,3 Promille, spricht man von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. In dieser Konstellation reicht der reine Blutalkoholwert für eine Verurteilung nicht aus. Es müssen zwingend weitere, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler hinzutreten, die belegen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr sicher beherrschen konnten. Solche Umstände können beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, das Auslassen der Fahrspur oder ein besonders riskantes Fahrverhalten sein. Auch hier bieten sich für einen erfahrenen Verteidiger wichtige Ansatzpunkte, um die Beweiskraft der polizeilichen Beobachtungen zu hinterfragen und die individuelle Situation in ein anderes Licht zu rücken.

Neben dem reinen Alkohol am Steuer erfasst das Gesetz selbstverständlich auch die Fahruntüchtigkeit durch andere berauschende Mittel. Hierzu zählen illegale Drogen wie Cannabis, Kokain, Amphetamine oder Ecstasy, aber auch bestimmte Medikamente, bei deren Einnahme Sie sich vorab über die Auswirkungen auf Ihre Fahrtüchtigkeit hätten vergewissern müssen.

Welche Strafe droht bei Trunkenheit im Verkehr?

Wer sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Die konkrete Höhe der Strafe hängt im Einzelfall stark von Ihren individuellen Lebensumständen, Ihrem Verhalten nach der Tat, eventuellen Vorstrafen und vor allem von der gemessenen Blutalkoholkonzentration ab.

Zusätzlich zur eigentlichen Kriminalstrafe drohen gravierende Nebenfolgen, die den Alltag oft weitaus stärker belasten. Regelmäßig wird das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung festlegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern, bevor Sie wieder einen Führerschein beantragen dürfen. Auch versicherungsrechtlich kann die Tat schwerwiegende Konsequenzen haben, da Kaskoversicherungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden unter Alkoholeinfluss die Leistungen erheblich kürzen oder sogar vollständig streichen können.

Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB

Häufige Fragen (FAQ-Sektion)

Ist nur das bewusste und vorsätzliche Fahren unter Alkohol strafbar?

Nein, der Gesetzgeber bestraft nicht nur das vorsätzliche, sondern ausdrücklich auch das fahrlässige Handeln. Eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt liegt vor, wenn Sie wussten, dass Sie fahruntüchtig sind, und sich dennoch bewusst an das Steuer gesetzt haben. Von einer fahrlässigen Tat geht das Gericht hingegen aus, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben und sich beispielsweise nicht über Ihre eigene Fahrtüchtigkeit oder die Wirkung von eingenommenen Medikamenten vergewissert haben. Dies betrifft häufig Fälle von Restalkohol am Morgen nach einer Feier, bei denen sich der Betroffene fälschlicherweise für nüchtern hält. Bemerkenswert ist, dass das Gesetz für das fahrlässige Handeln exakt denselben Strafrahmen vorsieht wie für das vorsätzliche Handeln. Dennoch führt der Nachweis einer rein fahrlässigen Begehungsweise in der Praxis bei der konkreten Strafzumessung oft zu milderen Sanktionen, weshalb die genaue Abgrenzung durch einen Anwalt essenziell ist.

Was ist der Unterschied zwischen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)?

Während § 316 StGB lediglich das Fahren unter Alkoholeinfluss an sich unter Strafe stellt, geht die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB einen erheblichen Schritt weiter. Für eine Verurteilung nach § 315c StGB muss durch Ihre alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zwingend eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert entstanden sein. Wenn Sie also betrunken fahren und dadurch beispielsweise beinahe einen Fußgänger anfahren oder ein anderes Auto in den Straßengraben zwingen, liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Dieses Delikt wird mit einer deutlich höheren Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet und wiegt rechtlich spürbar schwerer.

Wie unterscheidet sich die Straftat von der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG?

Viele Menschen verwechseln die Trunkenheitsfahrt als Straftat mit dem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze. Ein Verstoß nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Diese liegt vor, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille fahren, ohne dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler auftreten. In diesem Fall begehen Sie keine Straftat, sondern müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro sowie einem Fahrverbot rechnen. Sobald jedoch Auffälligkeiten in der Fahrweise hinzukommen, rutschen Sie auch bei diesen niedrigeren Promillewerten in den Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit und machen sich nach § 316 StGB strafbar.

Wird mein Führerschein sofort von der Polizei eingezogen?

Ja, das ist gängige Praxis. Wenn Sie von der Polizei auf frischer Tat ertappt werden und der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raum steht, kann Ihre Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein direkt sichergestellt werden. Die endgültige rechtliche Entscheidung über den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis trifft jedoch erst später das zuständige Gericht im Rahmen des Strafverfahrens.

Kann ich auch bestraft werden, wenn ich nur versucht habe, betrunken zu fahren?

Nein, der bloße Versuch einer Trunkenheitsfahrt ist gesetzlich nicht strafbar. Die Strafbarkeit setzt zwingend voraus, dass das Fahrzeug im Verkehr rechtlich „geführt“, also tatsächlich in Bewegung gesetzt wurde. Die Rechtsprechung verzichtet mittlerweile darauf, schon das reine Ansetzen zum Anfahren, wie das Einsteigen und Motorstarten, als vollendetes Führen zu werten. Hier liegt ein häufiger Verteidigungsansatz, wenn die Polizei vor Ort eingreift, bevor die Fahrt überhaupt begonnen hat.

Welche langfristigen Folgen hat eine Verurteilung für mein Führungszeugnis?

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr kann gravierende Auswirkungen auf Ihr behördliches Führungszeugnis haben. Insbesondere wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wird oder die verhängte Geldstrafe eine gewisse Anzahl von Tagessätzen überschreitet, wird die Strafe im Führungszeugnis eingetragen. Dies kann bei anstehenden Bewerbungen oder in Berufen, die eine besondere persönliche Zuverlässigkeit erfordern, zu erheblichen Nachteilen führen. Zudem wird die Straftat unabhängig vom Führungszeugnis immer in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, wo sie für einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert bleibt.

Kann Trunkenheit im Verkehr Auswirkungen auf meinen Jagdschein haben?

Ja, für Jäger und Waffenbesitzer hat eine Trunkenheitsfahrt oft existenzielle Nebenfolgen für ihr Hobby oder ihren Beruf. Die zuständige Behörde kann den Jagdschein für ungültig erklären und Ihnen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz aberkennen. Ein Entzug der Waffenbesitzkarte ist in solchen Fällen eine häufige, behördliche Konsequenz.

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