Trunkenheit im Verkehr

„Don’t drink and drive“. Es ist ein Grundsatz, welcher wohl ein jedem bekannt ist. Allerdings kommt es trotzdem immer wieder vor, dass sich Personen unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt.

Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr beschreibt das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, das die Fahrfähigkeit beeinträchtigt. Die Regelungen hierzu finden sich in § 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Trunkenheit im Verkehr gefährdet nicht nur den Täter selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei um eine Straftat, die ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Der individuelle Einfluss von Alkohol
Der Konsum von Alkohol wirkt sich bei jedem Menschen unterschiedlich aus. Faktoren wie Körpergewicht, Geschlecht, Alkoholtoleranz und die Art des Getränks spielen eine entscheidende Rolle. Während manche Menschen bereits bei 0,5 Promille deutliche Einschränkungen zeigen, fühlen sich andere erst bei höheren Werten beeinträchtigt. Das Gesetz schafft daher klare Promillegrenzen, um eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen.


Wann ist „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar?

Die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, die wir im Folgenden detailliert beleuchten.

Tatsituation: Führen eines Fahrzeugs im Verkehr

Ein Fahrzeugführer begeht eine Trunkenheitsfahrt, wenn er ein Fahrzeug in Bewegung setzt und damit aktiv am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Zu den Fahrzeugen zählen nicht nur Autos und Motorräder, sondern auch Fahrräder, E-Scooter, Boote und sogar Flugzeuge. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird; das bloße Starten des Motors reicht hierfür nicht aus.

Was zählt als öffentlicher Verkehr?
Der Begriff „öffentlicher Verkehr“ umfasst nicht nur Straßen, sondern auch Wasser- und Luftwege sowie Bahnstrecken. Ein Bereich gilt als öffentlich, wenn er von jedermann genutzt werden kann – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder staatlichen Eigentümer handelt. Beispielsweise können auch private Parkplätze oder Einfahrten als öffentlicher Verkehrsraum gelten, wenn sie allgemein zugänglich sind.

Tathandlung: Fahruntüchtigkeit

Die Fahruntüchtigkeit beschreibt die Unfähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Diese wird durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Substanzen verursacht.

  • Absolute Fahruntüchtigkeit:
    In Deutschland gilt eine Person ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Für Radfahrer beträgt die Grenze 1,6 Promille. In diesen Fällen ist kein Nachweis von Fahrfehlern erforderlich – die Fahruntüchtigkeit wird gesetzlich vermutet.
  • Relative Fahruntüchtigkeit:
    Bereits ab einer BAK von 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Dies setzt allerdings zusätzlich ein auffälliges Verhalten voraus, wie Schlangenlinienfahren, leichtsinniges Überholen oder Probleme beim Bremsen.
  • Fahruntüchtigkeit durch Drogen:
    Auch der Konsum von Drogen wie Cannabis, Amphetamin („Speed“), Kokain oder Ecstasy führt zur Fahruntüchtigkeit. Im Gegensatz zu Alkohol gibt es hier jedoch keine festen Grenzwerte. Bereits der Nachweis des Wirkstoffs im Blut kann zu einer Verurteilung führen, insbesondere wenn Fahrfehler beobachtet werden.

Trunkenheit im Verkehr

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Das Gesetz unterscheidet zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Begehung:

  • Vorsätzliches Verhalten:
    Der Fahrer weiß um seine Fahruntüchtigkeit und setzt sich dennoch ans Steuer. Hierfür reicht bereits aus, dass der Täter die Folgen seines Handelns in Kauf nimmt (Eventualvorsatz).
  • Fahrlässiges Verhalten:
    Der Fahrer unterschätzt seine Alkohol- oder Drogenwirkung und glaubt, noch fahrtüchtig zu sein. Auch fahrlässige Trunkenheitsfahrten sind strafbar und ziehen erhebliche Konsequenzen nach sich.

Versuch einer Trunkenheitsfahrt

Eine Trunkenheitsfahrt ist mit der Bewegung des Fahrzeugs vollendet. Der Versuch, ein Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu führen, ist hingegen nicht strafbar.

Offizialdelikt

Da Trunkenheit im Verkehr ein Offizialdelikt ist, wird es von der Staatsanwaltschaft unabhängig von einem Strafantrag verfolgt. Dies bedeutet, dass bereits ein einfacher Verdacht genügt, um Ermittlungen einzuleiten.


Strafen bei Trunkenheit im Verkehr

Die Strafen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Blutalkoholkonzentration, die Art des Fahrzeugs und die individuelle Vorgeschichte des Täters.

Freiheits- und Geldstrafen

  • Ordnungswidrigkeit:
    Ab 0,5 Promille gilt Trunkenheit als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern ab 500 Euro, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet wird.
  • Straftat:
    Liegt die BAK bei mindestens 1,1 Promille, handelt es sich um eine Straftat. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Führerscheinentzug und Sperrfrist

Bei einer Straftat wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt, während der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf. Diese Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und kann bei Wiederholungstätern bis zu fünf Jahre dauern.

Eintrag ins Führungszeugnis

Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr werden ins Führungszeugnis eingetragen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf berufliche Perspektiven haben, insbesondere in Berufen, die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr erfordern.


Verteidigungsstrategien bei einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr

Die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ist entscheidend, um Strafen zu mildern oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.

Prüfung der Beweislage

Ein Strafverteidiger kann die Beweismittel auf mögliche Fehler überprüfen. Beispiele:

  • Fehlerhafte BAK-Bestimmung:
    Wurde die Blutentnahme korrekt durchgeführt? Gab es Verfahrensfehler?
  • Fehlende Fahruntüchtigkeit:
    Liegt tatsächlich eine Fahruntüchtigkeit vor, oder waren andere Faktoren (z. B. Müdigkeit) für Fahrfehler verantwortlich?

Milderungsgründe geltend machen

Ein Anwalt kann Milderungsgründe wie eine geringe BAK, keine Gefährdung anderer oder eine erstmalige Tat geltend machen.


Besonderheiten bei verschiedenen Fahrzeugarten

Autofahrer

Autofahrer unterliegen den strengsten Promillegrenzen, da sie potenziell das größte Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Radfahrer

Radfahrer werden ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig eingestuft. Auffälligkeiten wie Schlangenlinien können jedoch auch bei niedrigeren Werten zur Strafbarkeit führen.

E-Scooter

Da E-Scooter rechtlich wie Kraftfahrzeuge behandelt werden, gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote.


Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wann wird eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird angeordnet, wenn:

  • Die BAK 1,6 Promille erreicht.
  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten vorliegen.
  • Alkohol und Drogen gleichzeitig konsumiert wurden.

Ablauf der MPU

Die MPU besteht aus einer medizinischen Untersuchung, einem psychologischen Gespräch und Leistungstests. Ziel ist es, die Fahreignung des Betroffenen zu beurteilen.

Vorbereitung auf die MPU

Spezielle MPU-Vorbereitungskurse bieten eine strukturierte Hilfe, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei werden die Ursachen des Fehlverhaltens analysiert und Strategien zur Verhaltensänderung entwickelt.

Trunkenheit im Verkehr


Präventive Maßnahmen und Aufklärung

Bewusstseinsbildung

Verantwortungsvolles Verhalten beginnt mit der Entscheidung, nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen kein Fahrzeug zu führen.

Alternative Verkehrsmittel

Taxi-Apps, Mitfahrgelegenheiten oder der öffentliche Nahverkehr bieten sichere Alternativen.

Sensibilisierung durch Kampagnen

Aufklärungskampagnen wie „Don’t drink and drive“ spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit.


Fazit

Trunkenheit im Verkehr ist kein Kavaliersdelikt. Die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen sind erheblich, und bereits geringe Mengen Alkohol können eine Fahruntüchtigkeit verursachen. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann Strafen oft reduzieren. Präventives Verhalten bleibt jedoch die beste Lösung, um sich selbst und andere zu schützen.


FAQs

1. Ist eine Trunkenheitsfahrt immer strafbar?
Nein, unterhalb von 0,5 Promille handelt es sich nicht automatisch um eine Straftat. Allerdings kann auffälliges Fahrverhalten bereits ab 0,3 Promille zur Strafbarkeit führen.

2. Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad?
Ab 1,6 Promille drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU.

3. Wird Trunkenheit im Verkehr ins Führungszeugnis eingetragen?
Ja, Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr werden im Führungszeugnis vermerkt.

4. Welche Rolle spielt eine MPU?
Die MPU prüft die Fahreignung des Betroffenen. Eine Teilnahme an Vorbereitungskursen erhöht die Chancen, die Prüfung zu bestehen.

5. Wie können Wiederholungstäter Strafen vermeiden?
Wiederholungstäter sollten frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und an Präventionsprogrammen teilnehmen.