Verleumdung

Wer wissentlich unwahre Behauptungen verbreitet und damit den Ruf einer Person schädigt, macht sich nach § 187 StGB der Verleumdung schuldig. Doch welche Handlungen fallen genau unter diesen Strafbestand? Wie unterscheidet er sich von der üblen Nachrede? Und welche Strafen können drohen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

Verleumdung

Was ist eine Verleumdung?

Die Verleumdung ist ein Straftatbestand, der die persönliche Ehre schützt und in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich falsche Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, um deren Ruf zu schädigen. Entscheidend ist, dass die Aussage „wider besseres Wissen“ erfolgt – der Täter weiß also, dass sie falsch ist.

Beispiel: Ein Geschäftspartner behauptet, Sie hätten gegen wichtige vertragliche Pflichten verstoßen, obwohl er weiß, dass dies nicht stimmt. Ziel ist, Ihre geschäftliche Reputation zu beschädigen.

Die Verleumdung ist dabei keine bloße Meinungsäußerung. Werturteile wie „Ich finde, er arbeitet schlecht“ sind rechtlich zulässig, solange sie nicht ehrverletzend sind. Verleumdung hingegen bezieht sich ausschließlich auf Tatsachenbehauptungen, die überprüfbar sind.

Wann ist eine Verleumdung strafbar?

Eine Verleumdung ist strafbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Tatobjekt: Dritter
    Die Verleumdung muss sich auf eine klar identifizierbare Person oder eine abgrenzbare Gruppe beziehen. Aussagen über unbestimmte Personenkreise wie „alle Politiker“ erfüllen den Tatbestand nicht.
  2. Tathandlung: Behaupten oder Verbreiten
    Der Täter muss eine unwahre Tatsache behaupten (d. h. sie als wahr ausgeben) oder verbreiten (d. h. eine Aussage weitergeben).
  3. Vorsatz und Wissen um die Unwahrheit
    Der Täter handelt vorsätzlich, d. h., er weiß um die Unwahrheit der Behauptung und nimmt die Schädigung des Opfers billigend in Kauf.
  4. Öffentlichkeit und Verbreitungswege
    Wird die Verleumdung öffentlich oder durch Schriften, Medien oder soziale Netzwerke verbreitet, erhöht sich das Strafmaß.

Unterschied: Beleidigung – üble Nachrede – Verleumdung

Die Abgrenzung der Ehrverletzungsdelikte ist entscheidend:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Werturteile, die direkt an das Opfer gerichtet sind, z. B. „Du bist unfähig“.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Tatsachenbehauptungen, die der Täter nicht beweisen kann.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Falsche Tatsachenbehauptungen, bei denen der Täter weiß, dass sie unwahr sind.

Beispiel für den Unterschied:

  • Üble Nachrede: „Ich glaube, er hat Geld unterschlagen.“
  • Verleumdung: „Ich weiß, dass er Geld unterschlagen hat“, obwohl dies nachweislich falsch ist.

Verleumdung

Rechtlicher Rahmen der Verleumdung

Strafbarkeit und Sanktionen

Gemäß § 187 StGB droht bei Verleumdung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Erfolgt die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Betroffene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.

Strafantrag und Verfahrenshindernisse

Verleumdung ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt (§ 194 StGB). Ein Strafverfahren wird nur eingeleitet, wenn das Opfer oder dessen gesetzlicher Vertreter innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Tat einen Strafantrag stellt. Wird kein Antrag gestellt, wird das Verfahren eingestellt.

Ein gestellter Strafantrag kann jedoch zurückgezogen werden, etwa nach einer Versöhnung. Dies bietet Verteidigungsansätze für Beschuldigte.

Versuch der Verleumdung

Der Versuch einer Verleumdung ist nicht strafbar, da dies nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.

Verleumdung in der Praxis

Verleumdung am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz sind Verleumdungen ein häufiges Problem, insbesondere in konfliktreichen Umgebungen. Mögliche Szenarien umfassen:

  • Falsche Anschuldigungen durch Kollegen, z. B. über angebliches Fehlverhalten.
  • Diffamierungen durch Vorgesetzte, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen.

Beispiel: Ein Kollege behauptet, Sie hätten vertrauliche Informationen weitergegeben, um Sie beruflich zu diskreditieren.

Maßnahmen gegen Verleumdung im Job

  • Dokumentation: Beweise wie E-Mails oder Zeugenaussagen sichern.
  • Interne Klärung: Gespräche mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen.
  • Juristische Schritte: Strafanzeige stellen oder arbeitsrechtlich gegen den Verleumder vorgehen.

Verleumdung im Internet

Mit der Verbreitung von sozialen Medien und Bewertungsplattformen hat die Verleumdung im Internet zugenommen. Die Auswirkungen sind oft gravierend, da falsche Informationen schnell verbreitet und schwer gelöscht werden können.

Beispiele:

  • Ein negativer Beitrag auf Facebook, der unwahre Behauptungen über Sie oder Ihr Unternehmen enthält.
  • Falsche Google-Bewertungen, die den Ruf eines Unternehmens schädigen.

Was tun bei digitaler Verleumdung?

  • Löschanträge: Plattformbetreiber kontaktieren und die Entfernung der Inhalte beantragen.
  • Rechtliche Schritte: Unterlassungsklage, Strafanzeige und Schadensersatzforderungen prüfen.

Verleumdung

Verteidigung gegen den Vorwurf der Verleumdung

Rechtliche Verteidigungsstrategien

Wenn Sie wegen Verleumdung beschuldigt werden, ist eine fundierte Verteidigung entscheidend. Wichtige Ansätze umfassen:

  • Wahrheit der Aussage: Ist die Behauptung wahr, entfällt die Strafbarkeit.
  • Fehlender Vorsatz: Kann nachgewiesen werden, dass der Täter nicht vorsätzlich handelte, liegt keine Verleumdung vor.
  • Zurücknahme des Strafantrags: Wird der Antrag zurückgenommen, wird das Verfahren eingestellt.

Der Ablauf eines Verfahrens

  • Ermittlung: Nach Anzeigeaufnahme prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht besteht.
  • Hauptverfahren: Im Prozess werden Beweise und Zeugenaussagen vorgelegt.
  • Urteil: Bei Verurteilung erfolgt eine Strafe, die von der Schwere der Tat abhängt.

Prävention und rechtlicher Schutz

Präventive Maßnahmen

  • Vermeidung von Konflikten: Offene Kommunikation und Mediation können helfen, Eskalationen zu verhindern.
  • Aufbau eines positiven Online-Images: Eine professionelle Präsenz im Internet schützt vor Rufschädigung.

Beratungsstellen und Rechtsanwälte

Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht ist der beste Ansprechpartner, wenn Sie Opfer oder Beschuldigter einer Verleumdung sind. Beratung bietet Sicherheit und hilft, Fehler zu vermeiden.

Fazit

Verleumdung ist eine ernstzunehmende Straftat mit weitreichenden Folgen. Ob am Arbeitsplatz, im Internet oder im privaten Umfeld – die gesetzlichen Regelungen bieten umfassenden Schutz. Gleichzeitig können Beschuldigte sich effektiv verteidigen, wenn sie einen erfahrenen Anwalt konsultieren. Prävention und schnelle Reaktion sind der Schlüssel, um den eigenen Ruf zu wahren oder rechtliche Konsequenzen abzuwenden.


FAQs

1. Kann Verleumdung auch durch Google-Bewertungen erfolgen?
Ja, falsche oder ehrverletzende Bewertungen sind eine Form der Verleumdung. Plattformbetreiber müssen solche Inhalte auf Antrag löschen.

2. Welche Strafe droht bei Verleumdung?
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei öffentlicher Verleumdung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

3. Wie kann ich mich gegen Verleumdung am Arbeitsplatz wehren?
Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie das Gespräch mit Vorgesetzten und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt hinzu.

4. Was ist der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung?
Die Verleumdung setzt voraus, dass der Täter die Unwahrheit der Behauptung kennt. Bei der üblen Nachrede ist dies nicht erforderlich.

5. Wie lange habe ich Zeit, um einen Strafantrag zu stellen?
Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden.