Zeuge kommt nicht zur Hauptverhandlung

Eine gerichtliche Zeugenvorladung ist keine bloße Einladung – sie verpflichtet zum Erscheinen. Doch was gilt bei Krankheit, familiären Notfällen oder wenn man sich nicht betroffen fühlt? Erfahren Sie, welche Folgen ein unentschuldigtes Fernbleiben haben kann, wie Sie sich korrekt entschuldigen und warum das Nichterscheinen auch Auswirkungen auf das Verfahren haben kann.

Inhalt

(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden.

(2) Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleibt die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, daß den Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft. Wird der Zeuge nachträglich genügend entschuldigt, so werden die getroffenen Anordnungen unter den Voraussetzungen des Satzes 2 aufgehoben.

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

Zeuge kommt nicht zur Hauptverhandlung – was bedeutet das?

Wenn ein Zeuge zu einer Hauptverhandlung geladen wurde, aber nicht erscheint, kann das weitreichende Folgen haben. Viele Menschen unterschätzen die rechtliche Bedeutung einer Zeugenvorladung. Wer eine gerichtliche Ladung erhält, sollte wissen, welche Pflichten damit verbunden sind – und was passiert, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt.

Bin ich verpflichtet, als Zeuge zur Hauptverhandlung zu erscheinen?

Ja – wenn Sie vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladen wurden, müssen Sie grundsätzlich persönlich zum Termin erscheinen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie glauben, etwas zur Sache beitragen zu können oder nicht. Die Ladung ist eine gesetzliche Anordnung. Wer ihr ohne ausreichenden Grund nicht folgt, verstößt gegen seine Mitwirkungspflicht im Strafverfahren.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn Sie ein Aussageverweigerungsrecht haben – etwa weil Sie mit dem Angeklagten eng verwandt sind – oder wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen verhindert sind, kann eine Entschuldigung möglich sein. Wichtig ist jedoch: Sie müssen Ihre Verhinderung rechtzeitig und nachvollziehbar mitteilen und belegen.

Was passiert, wenn ein Zeuge nicht erscheint?

Bleibt ein geladener Zeuge der Hauptverhandlung fern, ohne sich vorher ausreichend zu entschuldigen, kann das Gericht verschiedene Maßnahmen ergreifen. In vielen Fällen wird zunächst ein Ordnungsgeld verhängt. Dieses kann mehrere hundert Euro betragen. Zahlt der Zeuge nicht, kann das Ordnungsgeld in eine Ordnungshaft umgewandelt werden. Das bedeutet: Es droht ein kurzer Freiheitsentzug zur Erzwingung des Erscheinens.

Darüber hinaus kann das Gericht anordnen, dass der Zeuge zwangsweise vorgeführt wird. Das bedeutet, dass er durch die Polizei zum nächsten Termin gebracht wird. Auch die durch das Nichterscheinen entstandenen Kosten – etwa für einen ausgefallenen Verhandlungstag oder einen neu anzusetzenden Termin – kann das Gericht dem Zeugen auferlegen.

Wie muss ich mich entschuldigen?

Wer aus berechtigten Gründen nicht zum Gericht kommen kann, muss das frühzeitig und glaubhaft mitteilen. Eine telefonische Mitteilung reicht in der Regel nicht aus. Stattdessen sollten Sie eine schriftliche Entschuldigung einreichen – möglichst mit Belegen. Bei Krankheit wird in vielen Fällen ein ärztliches Attest verlangt. Einige Gerichte bestehen zusätzlich darauf, dass die Verhandlungsunfähigkeit ausdrücklich vom Arzt bestätigt wird – nicht nur eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Reichen Sie Ihre Entschuldigung so früh wie möglich ein, am besten sobald Sie wissen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Je kurzfristiger Sie absagen, desto wichtiger ist ein stichhaltiger Nachweis. Andernfalls müssen Sie mit einem Ordnungsgeld rechnen, auch wenn Sie sich im Nachhinein entschuldigen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Mann wird als Zeuge in einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Kollegen geladen. Am Tag der Hauptverhandlung fühlt er sich krank, bleibt zu Hause und lässt den Termin verstreichen, ohne sich beim Gericht zu melden. Zwei Tage später schickt er ein ärztliches Attest per Post. Das Gericht hält das Attest für verspätet und nicht ausreichend, da es keine Aussage über eine Verhandlungsunfähigkeit enthält. Es verhängt ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro. Beim nächsten Termin wird der Zeuge auf Anordnung des Gerichts von der Polizei vorgeführt.

In einem anderen Fall meldet sich eine Zeugin rechtzeitig vor der Verhandlung telefonisch beim Gericht und informiert, dass sie aufgrund eines Trauerfalls im engsten Familienkreis nicht erscheinen kann. Sie reicht noch am selben Tag eine schriftliche Erklärung und eine Sterbeurkunde ein. Das Gericht erkennt die Entschuldigung an, hebt den Termin auf und lädt die Zeugin zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Das Nichterscheinen eines Zeugen kann auch Auswirkungen auf den Ablauf der Hauptverhandlung haben. Wenn die Aussage des Zeugen für die Klärung des Sachverhalts besonders wichtig ist, kann sich das Verfahren verzögern oder sogar ins Stocken geraten. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Verhandlung ohne die Aussage eines zentralen Zeugen nicht fortgeführt werden kann. Das Gericht muss dann entscheiden, ob der Zeuge zwangsweise vorgeführt wird oder ob andere Beweismittel ausreichen.

Gerichte versuchen in der Regel, Verfahren zügig durchzuführen. Wenn ein Zeuge fehlt, wird geprüft, ob dessen Aussage ersetzbar ist – etwa durch eine frühere Aussage bei der Polizei oder andere Beweise. Ist das nicht möglich, wird der Termin meist aufgehoben und ein neuer Verhandlungstag angesetzt. Für alle Beteiligten bedeutet das zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Häufige Fragen

Muss ich als Zeuge immer erscheinen, auch wenn ich nichts zur Sache sagen kann?

Ja. Auch wenn Sie glauben, nichts Wichtiges beitragen zu können, müssen Sie erscheinen. Das Gericht entscheidet, ob Ihre Aussage relevant ist – nicht Sie selbst.

Reicht ein einfaches ärztliches Attest aus, um sich zu entschuldigen?

Oft nicht. Viele Gerichte verlangen, dass das Attest ausdrücklich bescheinigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig sind. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt meist nicht.

Was passiert, wenn ich erst nach dem Termin ein Attest einreiche?

Dann entscheiden die Gerichte im Einzelfall, ob sie das Attest akzeptieren. Wird es als verspätet oder nicht ausreichend angesehen, kann trotzdem ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Anzeige erhalten?

Wenn Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen werden und nicht erscheinen, drohen Ihnen ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Ordnungsgeld, Vorführung durch die Polizei oder sogar Ordnungshaft sind möglich. Noch schwerer wiegt es, wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht wissen, ob ein fehlender Zeuge Einfluss auf Ihre Verteidigung haben kann. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die Situation frühzeitig juristisch prüfen zu lassen – auch um zu verstehen, welche Bedeutung Aussagen von Zeugen für den Ausgang eines Verfahrens haben können.

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