Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklageschrift vom Gericht erhalten?
Bei allem gilt die wichtigste Regel: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Unüberlegte Äußerungen können zu einem Tatnachweis oder zu einer härten Bestrafung führen.
Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir gegen einen Tatvorwurf im Allgemeinen Strafrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.
Das Allgemeine Strafrecht ist gesetzlich nicht definiert. Gemeinhin werden hierunter alle Straftatbestände gefasst, die keinem Spezialgebiet des Strafrechts unterfallen. Die Strafverfahren des Allgemeinen Strafrechts haben in der Regel Massendelikte zum Gegenstand.
Delikte aus dem Allgemeinen Strafrecht sind z.B.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.