Ein Spezialbereich des Strafrechts ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Dieses ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, und umfasst jeden strafrechtlich relevanten Umgang mit Betäubungsmitteln. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Abnehmer.
Ihnen wird ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen? Die wichtigste Regel lautet: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Häufig kann ein Tatnachweis nur geführt werden, weil Betroffene „plaudern“.
Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir gegen einen Tatvorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.
Verstöße gegen das BtMG sind z.B.:
Die verbotenen Substanzen sind in der Anlage 1 zum BtMG geregelt. Die häufigsten Betäubungsmittel sind:
Das BtMG sieht teils drastische Strafen vor. Insbesondere dann, wenn der Umgang mit einer „nicht geringen Menge“ vorgeworfen wird oder Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben werden, droht bereits gesetzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, und Ihnen wird ein Verstoß gegen das BtMG, also ein Delikt im Betäubungsmittelstafrecht, vorgeworfen? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger bei einem BtMG-Verstoß mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei und ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen eingesetzt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-Mail. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Besprechungstermin – ob persönlich in der Leipziger Kanzlei, per Telefon oder per Video-Chat: Ihre Daten werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt.
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