Ein Spezialbereich des Strafrechts ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Dieses ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, und umfasst jeden strafrechtlich relevanten Umgang mit Betäubungsmitteln. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Abnehmer.
das Betäubungsmittelstrafrecht. Dieses ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, und umfasst jeden strafrechtlich relevanten Umgang mit Betäubungsmitteln. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Abnehmer.
Ihnen wird ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen? Die wichtigste Regel lautet: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Häufig kann ein Tatnachweis nur geführt werden, weil Betroffene „plaudern“.
Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir gegen einen Tatvorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.
Verstöße gegen das BtMG sind z.B.:
Die verbotenen Substanzen sind in der Anlage 1 zum BtMG geregelt. Die häufigsten Betäubungsmittel sind:
Das BtMG sieht teils drastische Strafen vor. Insbesondere dann, wenn der Umgang mit einer „nicht geringen Menge“ vorgeworfen wird oder Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben werden, droht bereits gesetzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, und Ihnen wird ein Verstoß gegen das BtMG, also ein Delikt im Betäubungsmittelstafrecht, vorgeworfen? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger bei einem BtMG-Verstoß mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Die Menge des in Frage kommenden Betäubungsmittels ist ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung der Strafbarkeit. Oft werden Sie über den Begriff “nicht geringe Menge” stolpern, davon sollte man sich aber nicht verwirren lassen. Diese “Menge” beschreibt nämlich nicht das Gewicht oder Volumen, sondern viel mehr die Menge des Wirkstoffes in dem Betäubungsmittel. Man sollte sich also vor Augen führen, dass je reiner eine Droge ist, desto höher wird die Strafzumessung/Strafbarkeit ausfallen.
Sofern Sie keine behördliche Erlaubnis, etwa aus §§ 3 – 11 BtMG haben, ist beinahe jegliche Handlung im Bezug auf Drogen strafbar. Die Strafbarkeit fängt beim Anbau/Herstellung an, geht über den Handel, die Inverkehrbringung, etc..
Grundsätzlich ist der Eigenkonsum nicht strafbar, jedoch ist oft die Abgrenzung zum strafbaren Besitz schwierig. Grund für die Straflosigkeit des Eigenkonsumes ist, dass eine Eigengefährdung bis hin zum Suizid nicht bestraft wird.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.