Was ist ein „Einmietbetrug“?
Bei einem Einmietbetrug handelt es sich um einen Unterfall von Eingehungsbetrug. Wie der Name bereits nahe legt, geht es beim Einmietbetrug darum, in betrügerischer Weise einen Mietvertrag über eine Wohnung oder eine Unterkunft (Hotel, Pension) abzuschließen, ohne diese bezahlen zu wollen (oder zu können).
Neben den genannten Fallkonstellationen gibt es freilich noch eine Vielzahl weitere Betrügereien. Letztlich handelt es sich bei all diesen genannten Gruppen jedoch stets um einen „normalen“ Betrug im Sinne von § 263 StGB.
„Betrug“: § 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.