Verbrechen und Vergehen

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Was diese sind und welche Beispiele es für Vergehen gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

Themen auf dieser Seite

    Das sagt das Gesetz: § 12 StGB

    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

    (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

    (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

Was sind „Verbrechen“?

Bei Verbrechen ist eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO ausgeschlossen. Dem gegenüber kommt bei einem Verbrechenstatbestand eine Pflichtverteidigung in Betracht. Was ein Verbrechen ist, ist in § 12 Abs. 1 StGB geregelt.

Beispiele für Verbrechen

Beispiele aus dem StGB für Verbrechen sind u.a.

Verbrechen und Vergehen

Was sind „Vergehen“?

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Nur bei Vergehen ist bspw. eine Einstellung nach § 153a StPO möglich.  Was ein Vergehen ist, ist in § 12 Abs. 2 StGB geregelt.

Beispiele für Vergehen

Das deutsche StGB kennt u.a. folgende Delikte, die als Vergehen eingeordnet werden:

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