Was sind Vergehen?
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Diese Einteilung ist nicht nur theoretischer Natur, sondern hat erhebliche praktische Auswirkungen. Nur bei Vergehen ist bspw. eine Einstellung nach § 153a StPO möglich.
Was ein Vergehen ist, ist in § 12 Abs. 2 StGB geregelt.
§ 12 StGB
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Beispiele für Vergehen
Das deutsche StGB kennt u.a. folgende Delikte, die als Vergehen eingeordnet werden:
- Diebstahl
- Körperverletzung
- Betrug
- Nötigung
- Nachstellung („Stalking“)
- Beleidigung
- Leistungserschleichung („Schwarzfahren“)
- Trunkenheit im Verkehr
- Besitz von Betäubungsmitteln
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