Anwalt im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Unter den Begriff des Verkehrsstrafrechts fallen alle Delikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen worden sind. Die relevanten Verkehrsdelikte sind etwa im Strafgesetzbuch (StGB), im Pflichtversicherungs-Gesetz (PflichtVG) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. 

Verkehrsstrafrecht

Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ihnen wird ein straßenverkehrsrechtliches Delikt vorgeworfen? Die wichtigste Regel lautet: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Bereits unüberlegte Äußerungen können zu einem Tatnachweis führen. Es drohen neben einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir gegen einen Tatvorwurf im Verkehrsstrafrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.

Welche Straftaten unterfallen dem Verkehrsstrafrecht?

Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht sind z.B.

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Alkohol am Steuer
  • Fahrten unter dem Einfluss von Drogen
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Körperverletzung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Welche Strafen drohen?

Bei einer Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdelikts drohen empfindliche Geldstrafen und unter Umständen auch Freiheitsstrafen. Neben einer strafrechtlichen Sanktionierung droht die Verhängung eines Fahrverbotes oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Anwalt im Verkehrsstrafrecht: So helfen wir Ihnen!

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, und Ihnen wird Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen? Ihnen wurde der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.

Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.

Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig
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Tommy Kujus: Ihr Strafverteidiger

Die Kanzlei wird geführt von Rechtsanwalt Tommy Kujus. Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie praktischer Erfahrungen im Bereich des Strafrechts und der Strafverteidigung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

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