Eine gesetzliche Definition des Begriffes „Wirtschaftsstrafrecht“ gibt es nicht. Hierunter werden alle Straftatbestände gefasst, die sich gegen das Vermögen richten.
Ihnen wird ein Delikt aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts vorgeworfen? Die wichtigste Regel lautet: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Neben empfindlichen Strafen droht die Einziehung entstandener wirtschaftlicher Schäden.
Wir sind eine bundesweit, ausschließlich im Strafrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Häufig verteidigen wir im Wirtschaftsstrafrecht bzw. gegen den Tatvorwurf eines Vermögensdelikts. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und Erfahrung.
Straftaten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind z.B.:
Für „Delikte gegen das Vermögen“ drohen hohe Geldstrafen und bisweilen empfindliche Freiheitsstrafen. Häufig wird die Staatsanwaltschaft das Merkmal der „Gewerbsmäßigkeit“ annehmen. Dies führt zu einer gesetzlichen Straferhöhung. Bei einem „gewerbsmäßigen Betrug“ ist bspw. eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten angedroht.
Neben einer strafrechtlichen Sanktion droht in jedem Fall die „Einziehung von Taterträgen“. Damit wird direkt im Strafurteil ausgesprochen, welcher Schadensersatz zu leisten ist.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, und Ihnen wird ein Delikt im Wirtschaftsstrafrecht, vorgeworfen? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger mit der Verteidigung im wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindliche Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.