Jugendstrafrecht



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Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Bei Ihnen hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden?

Ein Strafverfahren ist gerade für junge Beschuldigte (und deren Eltern) eine enorme Belastung. Und doch bietet gerade das Jugendstrafverfahren einen versierten Anwalt für Jugendstrafrecht viele Möglichkeiten und Chancen ein Strafverfahren „geräuschlos“ zu beenden.

Wann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung



bis 13 Jahre

Personen, die unter 14 Jahre alt sind, werden rechtlich als Kinder betrachtet. Kinder können grundsätzlich nicht bestraft werden.



14-17 Jahre

Beschuldigte, die 14 bis 17 Jahre alt sind, werden als Jugendliche bezeichnet. Hier wird immer das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet.



18-20 Jahre

Personen, die 18 bis 20 Jahre alt sind, werden als Heranwachsende bezeichnet. In dieser Altersklasse ist es vom jeweiligen Einzelfall abhängig, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.



ab 21 Jahre

Personen ab 21 Jahren werden rechtlich als Erwachsene bezeichnet. Gegen Erwachsene ist keine Anwendung des Jugendstrafrechts mehr möglich. Hier kommt immer das Allgemeine Strafrecht zur Anwendung.

Spezialisierung im Strafrecht: Leipzig und bundesweit

Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Strafverteidigung im Jugendstrafrecht in Leipzig und deutschlandweit. Unser erfahrenes Team engagiert sich für die Rechte unserer Mandanten im Strafverfahren und entwickelt individuelle, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Wir legen besonderen Wert auf persönliche Betreuung und nutzen unsere umfassende Expertise, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

persönlich

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und sind bei Rückfragen jederzeit persönlich erreichbar. Ob telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder direkt in unserer Kanzlei in Leipzig – Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner. Diese persönliche Betreuung ist für uns ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Strafverteidigung.

Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung im Jugendstrafrecht widmen wir uns Ihrem Anliegen mit der gebotenen Gründlichkeit und nehmen uns die Zeit, die eine präzise Verteidigung in Ihren individuellen Fall erfordert.

diskret

Diskretion ist für uns selbstverständlich. Sämtliche Daten und Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – von der ersten Kontaktaufnahme bis über das Mandatsende hinaus. Dabei gilt: Nicht nur Gespräche und Unterlagen sind geschützt, sondern bereits die Tatsache, ob überhaupt ein Mandat besteht. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheit jederzeit von unseren Experten im Jugendstrafrecht vertraulich behandelt wird.

spezialisiert

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und u.a. im Jugendstrafrecht tätig. Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nicht, sondern verweisen diese an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk. Diese konsequente Fokussierung auf Strafverteidigung sowie regelmäßige Fortbildungen sichern eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Rechtsanwalt Tommy Kujus ist zudem Fachanwalt für Strafrecht – ein Nachweis besonderer Expertise und langjähriger Erfahrung.

Wie können wir Ihnen im Jugendstrafverfahren helfen?

Die Grundregel lautet: Machen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Angaben zur Sache – Schweigen Sie!

Sobald Sie uns mit der Verteidigung beauftragen, werden wir für Sie Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde beantragen. Sobald uns die Verfahrensakten zugehen, erhalten Sie diese zur Einsicht. Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Unser Ziel ist es immer, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. 

Gerade im Jugendstrafrecht bieten sich dem versierten Verteidiger umfassende Möglichkeiten und Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Jugendstrafrecht

13+

Jahre Erfahrung

4.000+

begleitete Strafverfahren

180+

positive Bewertungen

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Anschrift


  • Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig

Bürozeiten


  • Mo-Do: 08.00-18.00 Uhr
    Fr: 08.00-16.00 Uhr


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Kostenfreies Kennenlerngespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie ein kostenfreies telefonisches Kennenlerngespräch, um ein mögliches Mandat zu besprechen. In diesem Gespräch können wir die Möglichkeiten eines Mandats und den weiteren Ablauf abstimmen. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Kurzgespräch keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können. 

Das Gespräch findet telefonisch statt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an.

Aktuelle Beiträge im Jugendstrafrecht

Häufige Fragen

Ein Rechtsanwalt ist ein juristischer Berater, der in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein kann. Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung von Personen spezialisiert hat, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat darüber hinaus eine besondere Qualifikation und Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten, was ihm ermöglicht, Beschuldigte im Strafverfahren durch fundierte Beratung und Verteidigung beizustehen.

Nein, viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Häufig genügen auch Absprachen per E-Mail. Persönliche Treffen sind aber jederzeit möglich, wenn es für die Verteidigung wichtig ist.

Ja, wir vertreten häufig Mandanten im gesamten Raum Mitteldeutschland – insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei Leipzig oder der Staatsanwaltschaft Leipzig erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sinnvoll ist es, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Akteneinsicht zu erhalten und die nächsten Schritte abzustimmen.

Auch dann, wenn Sie eine Anklage vom Amtsgericht Leipzig oder Landgericht Leipzig erhalten haben, sollten Sie keinesfalls Angaben gegenüber dem Gericht machen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann entscheiden werden, wie Sie sich sinnvoll verteidigen. Kontaktieren Sie deshalb umgehend einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens.

Selbstverständlich sind wir auch als Pflichtverteidiger tätig. Gern prüfen wir für Sie, ob ein Fall der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ vorliegt, und beantragen die Beiordnung als Pflichtverteidiger beim zuständigen Gericht.

In einer akuten rechtlichen Ausnahmesituation, wie etwa bei einer polizeilichen Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder dem Erhalt einer Anklageschrift, ist es ratsam, sofort einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Ein solcher Anwalt bietet nicht nur juristische Expertise, sondern fungiert auch als strategischer Partner, der Ihnen durch transparente und souveräne Kommunikation Sicherheit und Orientierung gibt. Insbesondere bei der ersten Konfrontation mit dem Strafrechtssystem ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte im Verfahren zu verstehen.