Das Jugendstrafrecht richtet sich gegen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte, also gegen Beschuldigte bis zum 21. Lebensjahr.
Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht weist das Jugendstrafverfahren einige Besonderheiten auf. Das Jugendstrafrcht bietet daher eine Reihe von Möglichkeiten, das Verfahren ohne Urteil zu beenden.
Handeln Sie deshalb nicht vorschnell und unüberlegt, wenn Sie eine Vorladung oder Anklage erhalten haben.
Als erfahrener Anwalt im Jugendstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.