Warum sollten Sie einen ausgewiesenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrem Fall betrauen?
Wir sind eine Strafverteidiger-Kanzlei aus Überzeugung. Wir bearbeiten strafrechtliche Mandate nicht „nur so nebenbei“, sondern haben uns ganz der Strafverteidigung verschrieben.
Der Strafverteidiger wahrt die Rechte des Beschuldigten, der sich im Strafverfahren der gesamten Wucht des Staatsapparates gegenüber sieht. Der Verteidiger nimmt die Verfahrensrechte des Beschuldigten wahr und hält die geltende Unschuldsvermutung hoch.
Wir sehen uns als rechtlicher und menschlicher Beistand im Strafverfahren sowie als einseitigen Interessensvertreter. Dies bedeutet, dass wir als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO) von sämtlichen Interessen Dritter und insbesondere von der Justiz unabhängig und frei sind.
Wir sichten die Ermittlungsakte und die vorliegenden Beweismittel. Anschließend erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam ein realistisches und ehrliches Verteidigungsziel, und eine darauf aufbauende Verteidigungsstrategie – individuell auf Sie und mit Ihnen abgestimmt.
Wir sind für Ihre Rück- und Nachfragen stets persönlich für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch, per e-Mail oder über Video-Chat. Die persönliche Erreichbarkeit ist für uns das A&O der erfolgreichen Mandatsbearbeitung.
Die Mandatsbearbeitung erfolgt vollständig digital - von der Mandatierung bis zum Verfahrensabschluss. Die Vorteile der Digitalisierung - z.B. die direkte und schnelle Kommunikation sowie die kurzfristige Reaktionsmöglichkeit - kommen unmittelbar unseren Mandanten zu Gute.
Natürlich sind die Kanzleidaten mehrfach und ortsunabhängig professionell gesichert.
Ihre Daten werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt.
Dabei unterliegen sämtliche Informationen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Verschwiegenheit gilt ab der ersten Kontaktaufnahme (unabhängig davon, ob ein Mandat zu Stande kommt) und erstreckt sich über die konkrete Mandatsbearbeitung bis über das Mandatsende hinaus. Nicht nur die Inhalte von Gesprächen und Notizen unterliegen der Schweigepflicht, sondern bereits die Tatsache, ob überhaupt ein Mandatsverhältnis besteht.
Die anwaltliche Schweigepflicht gibt Ihnen die Sicherheit, uns alles erzählen zu können. Die Verschwiegenheitsverpflichtung ist dabei kein bloßer Selbstzweck. Ein Verstoß hiergegen ist für den Anwalt strafbewehrt.
Wir bearbeiten ausschließlich strafrechtliche Verfahren. Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nicht bzw. verweisen diese an kompetente Kollegen aus unserem Netzwerk.
Diese enge Spezialisierung sowie die stetige Fortbildung gewährleistet die Verteidigung auf fachlich höchstem Niveau. Rechtsanwalt Tommy Kujus ist Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Strafrecht verliehen.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.